Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Landesbildungsratsverordnung

Vom 4. August 2004

Aufgrund von § 63 Abs. 5 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG ) vom 3. Juli 1991 (SächsGVBl. S. 213), das zuletzt durch Gesetz vom 19. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 52) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Mitgliedschaft, Zuständigkeit und Geschäftsordnung des Landesbildungsrates (Landesbildungsratsverordnung ) vom 3. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 427) wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Das Vorschlagsrecht steht zu:

  1. dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Deutschen Beamtenbund gemeinsam für die Vertreter der Lehrer;
  2. dem Landeselternrat für die Vertreter der Eltern;
  3. dem Landesschülerrat für die Vertreter der Schüler;
  4. dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst für die Vertreter der Hochschullehrer;
  5. der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer für den Vertreter der jeweiligen Kammer; den übrigen Stellen, die für die Berufsbildung zuständig sind, für den weiteren Vertreter;
  6. dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Deutschen Beamtenbund und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft für ihren jeweiligen Vertreter;
  7. der evangelischen Landeskirche, der katholischen Kirche, dem Landesverband Sachsen der Jüdischen Gemeinden und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen im Freistaat Sachsen für ihren jeweiligen Vertreter;
  8. dem Landkreistag Sachsen und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag für jeweils einen Vertreter der kommunalen Landesverbände;
  9. dem Sorbischen Schulverein e.V. für den Vertreter der Sorben;
  10. dem Bundesverband deutscher Privatschulen und der Arbeitsgemeinschaft sächsischer Schulen in freier Trägerschaft gemeinsam für den Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft;
  11. dem Staatsministerium für Soziales für dessen Vertreter.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2004 in Kraft.

Dresden, den 4. August 2004

Der Staatsminister für Kultus
In Vertretung
Günther Portune
Staatssekretär

Änderungsvorschriften