Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Verordnung über die Ausbildung von Bereichsrechtspflegern zu Rechtspflegern

Vom 11. Dezember 1996

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung von Bereichsrechtspflegern zu Rechtspflegern (AOBerRPfl) vom 13. März 1996 (SächsGVBl. S. 123) wird dahin berichtigt, daß in § 4 Nr. 8 vor dem Wort „Kosten“ das Wort „Zivilprozeßrecht“ und ein Komma eingefügt wird.

Dresden, den 11. Dezember 1996

Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Kindermann
Abteilungsleiter