Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern,
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
und des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landesentwicklung
zur Änderung der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Konsolidierungshilfen

Vom 15. September 1997

Die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Konsolidierung von wirtschaftlich Not leidenden Aufgabenträgern der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung (VwV Konsolidierungshilfen) vom 11. März 1997 (SächsABl. S. 472) wird wie folgt geändert:

Artikel 1

1.
Nummer 1.1 wird wie folgt gefaßt:
„Zinszuschüsse zu Kassenkrediten beziehungsweise zur Umschuldung von Krediten zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Liquidität von Aufgabenträgern der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung nach Maßgabe der Nummer 5;“
2.
Nummer 5.2 wird wie folgt gefaßt:
 
„5.2
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden als Zinszuschüsse zu Kassenkrediten der Sächsischen Aufbaubank GmbH und/oder zu Krediten zur Umschuldung gewährt.“
3.
Nach Nummer 5.2.4 werden folgende Nummern 5.2.5 und 5.2.6 eingefügt:
 
„5.2.5
Die Kredite zur Umschuldung werden als Annuitäten oder Ratendarlehen für die Dauer von bis zu 30 Jahren gewährt.
 
5.2.6
Sie sind während der ersten beiden Jahre ab dem Tag der Auszahlung zinsfrei und während der ersten fünf Jahre tilgungsfrei. Im Anschluß an die beiden zinsfreien Jahre beträgt der Festzins für die folgenden vier Jahre 3 vom Hundert p.a. und für die darauf folgenden vier Jahre 5 vom Hundert p.a. Danach werden die Konditionen neu vereinbart.“
4.
Die bisherigen Nummern 5.2.5 und 5.2.6 werden die Nummern 5.2.7 und 5.2.8.

Artikel 2

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. März 1997 in Kraft.

Dresden, den 15. September 1997

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt

Der Staatsminister für Umwelt und Landesentwicklung
Arnold Vaatz