Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Lehrerkonferenzordnung

Vom 21. Juli 2004

Aufgrund von § 44 Abs. 3 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) vom 3. Juli 1991 (SächsGVBl. S. 213), das zuletzt durch Gesetz vom 19. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 52) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Lehrerkonferenzen (Lehrerkonferenzordnung – LKonfO) vom 12. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1452) wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift wird die Angabe „(Lehrerkonferenzordnung – LKonfO)“ durch die Angabe „(Lehrerkonferenzverordnung – LKonfVO)“ ersetzt.
2.
§ 7 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „unterrichten“ die Wörter „, sowie die pädagogischen Unterrichtshilfen, die in der betreffenden Klasse eingesetzt werden“ eingefügt.
 
b)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „, Lehramtsanwärter, Studienreferendare und Lehrkräfte einer an einer Grundschule geführten Vorbereitungsklasse“ durch die Wörter „sowie die diesen gleichgestellten kirchlichen Lehrkräfte“ ersetzt.
 
c)
Absatz 3 wird aufgehoben.
 
d)
Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.
3.
§ 15 wird wie folgt geändert:
 
a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
 
 
bb)
Folgender Satz wird angefügt:
„§ 44 Abs. 2 SchulG bleibt unberührt.“
 
b)
Die Absätze 2 bis 4 werden aufgehoben.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2004 in Kraft.

Dresden, den 21. Juli 2004

Der Staatsminister für Kultus
Prof. Dr. Karl Mannsfeld

Änderungsvorschriften