Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Vergütungsordnung für die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und anderen prüfungspflichtigen Einrichtungen

Vom 1. Februar 2002

Die Vergütungsordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und anderen prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 17. November 2000 (SächsABl. 2001 S. 3), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 13. September 2001 (SächsABl. S. 983), wird wie folgt geändert:

Nummer 2.2 erhält folgende Fassung:

„2.2
Das Zeithonorar für Prüfleistungen, die ab 1. Januar 2002 erbracht werden, beträgt einheitlich (unabhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde) pro Stunde für Wirtschaftprüfer (Qualifikationsstufe I) 85,40 EUR, für erfahrene Prüfer (Qualifikationsstufe II) 65,90 EUR und für Prüfungsassistenten (Qualifikationsstufe III) 50,10 EUR.
Ab 1. Januar 2003 ist als dann auf der Grundlage des Tarifabschlusses und der Preissteigerungsrate 2002 ein Aufschlag auf die zum 1. Januar 2002 festgesetzten Gebühren für die in 2003 festzulegenden Gebührensätze vorzunehmen. Entsprechendes gilt für die Folgejahre auf der Basis des jeweiligen Vorjahres. Die Sätze werden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.“

Dresden, den 1. Februar 2002

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Sollondz
Referatsleiter