Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Euro-bedingten Änderung der Verwaltungsvorschrift
zur Sächsischen Trennungsgeldverordnung

Vom 4. Oktober 2001

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug der Sächsischen Trennungsgeldverordnung (VwV-SächsTGV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. November 1999 (SächsMBl.SMF S. 234) wird in Abschnitt II wie folgt geändert:

1.
In Nr. 3.1.2 Buchst. b Satz 1 wird die Angabe „120 DM“ durch die Angabe „61,36 EUR“ ersetzt.
2.
Nr. 3.3.2 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 wird die Angabe „600 DM“ durch die Angabe „306 EUR“ ersetzt.
 
b)
In Satz 3 wird die Angabe „450 DM“ durch die Angabe „229,50 EUR“ ersetzt.
3.
In Nr. 4.1.9 Satz 4 wird die Angabe „120 DM“ durch die Angabe „61,36 EUR“ ersetzt.
4.
Nr. 4.2 Satz 5 wird gestrichen.
5.
Nr. 6.1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 4 wird das Wort „ohne“ durch die Worte „zuzüglich notwendiger“ ersetzt.
 
b)
In Satz 5 wird die Angabe „24 Pfennig“ durch die Angabe „12 Cent“ ersetzt.
6.
Nr. 11.5 wird aufgehoben.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Dresden, den 4. Oktober 2001

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Dr. Voß
Staatssekretär

Änderungsvorschriften