Dritte Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte einschließlich der Schulleiter, stellvertretenden Schulleiter und Funktionsstelleninhaber an öffentlichen Schulen (VwV-Lehrkräftebeurteilung – VwV-LK-Beurt)
vom 12. Juli 2002 (MBl. SMK S. 229), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 20. Dezember 2002 (MBl. SMK 2003 S. 2)

Az.: 14-0300.40/219

Vom 21. Januar 2004

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte einschließlich der Schulleiter, stellvertretenden Schulleiter und Funktionsstelleninhaber an öffentlichen Schulen (VwV-Lehrkräftebeurteilung – VwV-LK-Beurt) vom 12. Juli 2002 (MBl. SMK S. 229), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 20. Dezember 2002 (MBl. SMK 2003 S. 2) wird wie folgt geändert:

  1. Ziffer XII Nummer 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
    „Der Stichtag für die erste regelmäßige Beurteilung nach dieser Verwaltungsvorschrift der Beschäftigten mit Ausnahme der Schulleiter und Stellvertreter ist der 31. Juli 2006.“

  2. In Ziffer XII Nummer 1 Satz 3 werden die Worte „und Fachberater“ gestrichen.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.

Dresden, den 21. Januar 2004

Günther Portune
Staatssekretär

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