Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Polizeidienstkleidungsverordnung

Vom 23. März 2001

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Polizeidienstkleidungsverordnung (VwV Polizeidienstkleidungsverordnung – VwVPolDKlVO) vom 16. Dezember 1998 (SächsABl. 1999 S. 54) wird wie folgt geändert:

1.
In Nr. 2 Buchstabe i erhält Satz 1 folgende Fassung:
„Kriminalbeamte als Leiter oder stellvertretender Leiter eines Referats im Staatsministerium des Innern, als Leiter oder stellvertretender Leiter eines Polizeipräsidiums, der Landespolizeidirektion Zentrale Dienste, der Landes-Polizeischule, der Fachhochschule für Polizei, einer Polizeidirektion oder als Leiter einer Inspektion, mit Ausnahme der Leiter einer Kriminalpolizeiinspektion, sowie Pressesprecher können bei bestimmten Anlässen Dienstkleidung der Schutzpolizei tragen.“
2.
Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„In Einzelfällen kann das Staatsministerium des Innern anordnen, dass Kriminalbeamte, denen andere als die in Satz 1 genannten Dienstposten übertragen wurden, bei bestimmten Anlässen Dienstkleidung der Schutzpolizei tragen.“
3.
Anlage 1, Abschnitt 1.3 wird wie folgt geändert:
 
a)
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„Dienstkleidung für Kriminalbeamte (Nr. 2 Buchst. i VwV-PolDKlVO)“
 
b)
Nach laufender Nr. 11 wird eingefügt:
Nr. 11
Lfd. Nummer Bekleidungsstück Anzahl
12 Socken, kurz 3
4.
Anlage 3, Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
Laufende Nr. 7 erhält folgende Fassung:
Dienstkleidung
Lfd. Nummer Art des Polizeibeamten Artikel Anzahl
7 Polizeibeamte,
die Fahrräder benutzen
Schutzhelm
zusätzlich für Angehörige
der Fahrradstaffeln:

Blouson (minzgrün)
Hemd (moosgrün)
Hose, lang (minzgrün)
Hose, kurz (beige)
Handschuhe
Schuhe
1


1
3
1
2
1
1
 
b)
Laufende Nr. 9 wird wie folgt ergänzt:
Dienstkleidung
Lfd. Nummer Art des Polizeibeamten Artikel Anzahl
    schwerer Schutzanzug 1
 
c)
Laufende Nr. 9 wird wie folgt ergänzt:
nderung
Lfd. Nummer Art des Polizeibeamten Artikel Anzahl
    Reiterschutzweste 1
 
d)
Nach laufender Nr. 27 wird eingefügt:
nderung
Lfd. Nummer  Art des Polizeibeamten Artikel  Anzahl
28 Polizeibeamte der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten Schutzanzug
Spezialeinsatzstiefel
1
1

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 23. März 2001

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Groh
Landespolizeipräsident