Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Aufhebung von Rechtsvorschriften

Vom 5. Februar 2002

Es wird verordnet aufgrund von

  1. § 18 Abs. 2 Satz 1 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz – SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 370, 2000 S. 7) hinsichtlich der Artikel 1, 3 und 4 im Benehmen mit dem Staatsministerium des Innern und
  2. § 8 Nr. 8 des Gesetzes über die Juristenausbildung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Juristenausbildungsgesetz – SächsJAG) vom 27. Juni 1991 (SächsGVBl. S. 224), das durch Gesetz vom 29. Februar 1996 (SächsGVBl. S. 93) geändert worden ist, hinsichtlich des Artikels 2 im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Wissenschaft und Kunst:

Artikel 1
Änderung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes

§ 13 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes (AOJwD) vom 13. November 1995 (SächsGVBl. S. 418) wird aufgehoben.

Artikel 2
Änderung der Kapazitätsverordnung
für den juristischen Vorbereitungsdienst

§ 12 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Beschränkung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst (Kapazitätsverordnung für den juristischen Vorbereitungsdienst – JVDKapVO) vom 7. März 1996 (SächsGVBl. S. 97), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. April 1998 (SächsGVBl. S. 181, 182) geändert worden ist, wird aufgehoben.

Artikel 3
Änderung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger

§ 44 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger (APORPfl) vom 9. September 1991 (SächsGVBl. S. 355) wird aufgehoben.

Artikel 4
Änderung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Ausbildung und Prüfung der Beamten
des mittleren Justizdienstes

§ 47 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Beamten des mittleren Justizdienstes (APOMJD) vom 30. September 1991 (SächsGVBl. S. 363) wird aufgehoben.

Artikel 5
In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 5. Februar 2002

Der Staatsminister der Justiz
Manfred Kolbe

Änderungsvorschriften