Bekanntmachung
des Sächsischen Oberbergamtes
über den Erlass der Richtlinie zur Anfertigung und Nachtragung der Risswerke der Steine- und Erdentagebaue
(Richtlinie Risswerke Steine- und Erdentagebaue)

Vom 20. Oktober 1995

Das Sächsische Oberbergamt hat am 15. August 1995 die Richtlinie Risswerke Steine- und Erdentagebaue erlassen. Sie enthält Regelungen und Erläuterungen zur Verordnung über markscheiderische Arbeiten und Beobachtungen der Oberfläche (Markscheider-Bergverordnung – MarkschBergV) vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2631) und zur Normung Bergmännischen Risswerks einschließlich der Anerkennung als andere Personen nach § 13 MarkschBergV.
Die Richtlinie wurde zusammen mit weiteren Grundsätzen und Merkblättern unter dem Titel „Markscheiderische Vorschriften für Steine- und Erdentagebaue“ im Verlag Glückauf GmbH Essen unter der Verlags-Nummer 704 veröffentlicht. Die Broschüre ist im Buchhandel erhältlich.

Freiberg, den 20. Oktober 1995

Sächsisches Oberbergamt
Schmidt
Präsident