Förderrichtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
zur Änderung der Richtlinie zur Förderung studentischer Veranstaltungen

Vom 24. Juli 2004

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) zur Förderung studentischer Veranstaltungen vom 10. Dezember 1997 (SächsABl. 1998 S. 51), geändert und verlängert durch Förderrichtlinie vom 19. Dezember 2001 (SächsABl. 2002 S. 127), wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 5.2 wird wie folgt gefasst:
 
„5.2
Finanzierungsart
Die Zuwendung wird grundsätzlich als Teilfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks bewilligt und zwar als fester Betrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben (Festbetragsfinanzierung).“
2.
Die Anlage wird wie folgt gefasst:

II.

Diese Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.

Dresden, den 24. Juli 2004

Sächsisches Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst
Dr. Frank Schmidt
Staatssekretär

Anlage