Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über das „Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne und mit lockerer Randbebauung (MLuS 02)“ – Ausgabe 2002 –

Vom 28. Oktober 2002

Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 17/2002 vom 16. September 2002 das „Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne und mit lockerer Randbebauung (MLuS 02)“ – Ausgabe 2002 – für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.
Die Veröffentlichung erfolgte im Verkehrsblatt 2002, Heft 19. Das MLuS, Ausgabe 2002, ersetzt die 1996 geänderte Fassung des MLuS, Ausgabe 1992.
In Erweiterung des MLuS 92 sind nunmehr mit der neuen Fassung des Merklattes auch Immissionsabschätzungen an Tunnelportalen, Straßenkreuzungen sowie im Einflussbereich von Lärmschirmen möglich. Zudem enthält das Merkblatt Hinweise zur Beurteilungsproblematik, Ausführungen zur Wirkung von Luftschadstoffen auf den Menschen und es wird aufgezeigt, wie Luftschadstoffuntersuchungen als Fachbeiträge in den Straßenplanungsprozess einzubeziehen sind.
Das MLuS 02 ist für die Bundesfernstraßen und die Staatsstraßen sowie für die Kreisstraßen, soweit diese in der technischen Verwaltung der Straßenbauämter liegen, anzuwenden. Neuen Planungsverträgen ist es deshalb ab sofort zugrunde zu legen. Den Landkreisen und Kommunen wird empfohlen, das MLuS 02 für Straßen in ihrer Baulast ebenfalls anzuwenden.
In Papierform ist das Merkblatt bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln (Telefon: 0 22 36/38 46 30, Fax: 0 22 36/38 46 40) zu beziehen.

Dresden, den 28. Oktober 2002

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Rohde
Ministerialdirigent