Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
über die Erklärung von Internationalen Schulen zu Ersatzschulen

Vom 16. April 2002

Auf Grund von § 3 Abs. 2 des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft ( SächsFrTrSchulG ) vom 4. Februar 1992 (SächsGVBl. S. 37), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14. Dezember 2000 (SächsGVBl. S. 513, 515) geändert worden ist, wird verordnet:

§ 1

Die Leipzig International School sowie die Dresden International School werden im Bereich der Sekundarstufen I und II zu Ersatzschulen erklärt. Sie haben einen Anspruch auf Gewährung von Zuschüssen nach den Vorschriften des 4. Abschnittes des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft.

§ 2

Internationale Schulen, die von der International Baccalaureate Organization anerkannt sind und nach dem Lehrprogramm dieser Organisation zu den internationalen Abschlüssen „International General Certificate of Secondary Education“ und „International Baccalaureate Diploma“ führen, leisten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Sachsen (wichtiges öffentliches Interesse).

§ 3

Das Staatsministerium für Kultus wird beauftragt, das Fortbestehen des wichtigen öffentlichen Interesses dauerhaft zu prüfen. Der Wegfall des öffentlichen Interesses ist insbesondere dann gegeben, wenn

a)
die Schulen ihre Anerkennung durch die International Baccalaureate Organization verlieren,
b)
das Unterrichtsangebot nicht die Voraussetzungen erfüllt, die nach den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz zum Erwerb eines anerkannten mittleren oder eines als Hochschulzugangsberechtigung anerkannten Bildungsabschlusses erforderlich sind,
c)
Schüler deutscher Muttersprache keinen muttersprachlichen Deutschunterricht nach den Vorgaben des sächsischen Lehrplanes erhalten,
d)
eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern stattfindet.

§ 4

Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft und am 31. Juli 2007 außer Kraft.

Dresden, den 16. April 2002

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister für Kultus
Dr. Matthias Rößler