Gesetz
zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren

Vom 24. März 1992

Der Sächsische Landtag hat am 12. März 1992 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

1Dem von den Vertretern der Länder der Bundesrepublik Deutschland am 6. November 1991 in Berlin unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren wird zugestimmt. 2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

1Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 24. März 1992

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann

Änderungsvorschriften