Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Vergütungsordnung für die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und anderen prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 17. November 2000

Vom 3. Februar 2003

Die Vergütungsordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Jahresabschlussprüfung von Eigenbetrieben und anderen prüfungspflichtigen Einrichtungen vom 17. November 2000 (SächsABl. 2001 S. 3), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 1. Februar 2002 (SächsABl. S. 297), wird wie folgt geändert:

Nummer 2.2 erhält folgende Fassung:

„2.2
Das Zeithonorar für Prüfleistungen, die ab 1. Januar 2003 erbracht werden, beträgt einheitlich (unabhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde) pro Stunde für Wirtschaftsprüfer (Qualifikationsstufe I) 87,25 EUR, für erfahrene Prüfer (Qualifikationsstufe II) 67,35 EUR und für Prüfungsassistenten (Qualifikationsstufe III) 51,20 EUR.
Ab 1. Januar 2004 ist alsdann auf der Grundlage des Tarifabschlusses und der Preissteigerungsrate 2003 ein Aufschlag auf die zum 1. Januar 2003 festgesetzten Gebühren für die in 2004 festzulegenden Gebührensätze vorzunehmen. Entsprechendes gilt für die Folgejahre auf der Basis des jeweiligen Vorjahres. Die Sätze werden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.“

Dresden, den 3. Februar 2003

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Sollondz
Referatsleiter