Berichtigung
des Regierungspräsidiums Leipzig
zur Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen

Vom 6. September 2004

Die Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen vom 17. März 1992 (SächsABl. 1993 S. 33) ist wie folgt zu berichtigen:

In § 20 Abs. 1 wird die Bewertung „mangelhaft (46 bis 30 Punkte)“ durch die Bewertung „mangelhaft (49 bis 30 Punkte)“ ersetzt.

Leipzig, den 6. September 2004

Regierungspräsidium Leipzig
Oberhettinger
Stellvertretender Referatsleiter

Änderungsvorschriften