Verordnung
des Regierungspräsidiums Dresden
zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Heide“

Vom 28. Januar 2005

Aufgrund von §§ 19, 51 Abs. 1 in Verbindung mit § 48 Abs. 2 Nr. 5 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1601, 1995 S. 106), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 148, 151) geändert worden ist, wird verordnet:

§ 1
Erklärung zum Ausgliederungsgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Dresdner Heide“, festgesetzt durch Beschluss Nummer 157-22/71 des Bezirkstages Dresden vom 19. Juli 1997 (Mitteilungen für die Staatsorgane im Bezirk Dresden 5/71), ausgegliedert.

§ 2
Ausgliederungsgegenstand

(1) Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 41 111 m². Es befindet sich südlich vom Moritzburger Weg auf der Höhe zwischen den Straßen Am Grünen Zipfel und Heideweg. Es umfasst nach dem Stand vom 14. Juli 2004 auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden, Gemarkung Hellerberge, das Flurstück 15/6.

(2) Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Flurkarte vom 28. Januar 2005 im Maßstab 1 : 1 000 schwarz umrandet eingezeichnet. Die Karte ist Bestandteil der Verordnung.

(3) Die Verordnung wird im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Die Verordnung mit Flurkarte wird beim Regierungspräsidium Dresden, Stauffenbergallee 2, Zimmer 3090 in 01099 Dresden, auf die Dauer von zwei Wochen nach der Verkündung im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

(4) Die Verordnung mit Karte ist nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Regierungspräsidium Dresden zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt.

§ 3
In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 in Kraft.

Dresden, den 28. Januar 2005

Regierungspräsidium Dresden
Dr. Hasenpflug
Regierungspräsident