Ausbildungsplan
des Regierungspräsidiums Dresden
für die fachtheoretische Ausbildung im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst

Vom 2. August 2005

Das Regierungspräsidium Dresden erlässt gemäß § 8 Abs. 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst im Freistaat Sachsen (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst – SächsAPOmVwD ) vom 31. Juli 2001 (SächsGVBl. S. 460), die durch Verordnung vom 24. März 2005 (SächsGVBl. S. 72) geändert worden ist, diesen Ausbildungsplan:

1.
Ziel der Ausbildung

Die an der Verwaltungspraxis orientierte Ausbildung vermittelt die fachtheoretischen Kenntnisse und berufspraktischen Fähigkeiten, die zum selbstständigen und dienstleistungsorientierten Planen, Durchführen und Kontrollieren von Arbeitsaufgaben des mittleren Dienstes erforderlich sind. Neben Grundlagenwissen werden insbesondere methodische, soziale und kommunikative Grundkompetenzen vermittelt. Gegenstand der Ausbildung sind auch Themen der staatsbürgerlichen Bildung. Die Herausbildung des Verständnisses für gesellschaftspolitische Fragen ist zu fördern (§ 2 Abs. 2 SächsAPOmVwD ).

2.
Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildungsdauer beträgt einschließlich der Staatsprüfung regelmäßig zwei Jahre.
Die Ausbildung beginnt jeweils im September. Der genaue Tag des Ausbildungsbeginns und die lehrveranstaltungsfreien Zeiten werden durch die Ausbildungseinrichtung festgelegt.
Die Ausbildung besteht aus einer fachtheoretischen und einer praktischen Ausbildung von je zwölf Monaten Dauer. Die fachtheoretische Ausbildung gliedert sich in Grundausbildung, Hauptausbildung I und II und Vertiefungsausbildung mit mindestens 1 200 Lehrveranstaltungsstunden (LVS):

Ausbildungsdauer und Inhalt
Nummerierung Ausbildungsart Dauer Lehrveranstaltungsstunden
a) Grundausbildung zwei Monate mit circa 235 LVS,
b) Hauptausbildung I drei Monate mit circa 330 LVS,
c) Hauptausbildung II vier Monate mit circa 390 LVS,
d) Vertiefungsausbildung drei Monate mit circa 245 LVS.

Eine Lehrveranstaltungsstunde dauert 45 Minuten.
Die praktische Ausbildung (Grundpraktikum, Hauptpraktikum I und II sowie Abschlusspraktikum) ist entsprechend §§ 7 und 9 SächsAPOmVwD in Verbindung mit dem Praktikumsplan abzuleisten.
3.
Leistungsnachweise

In der Hauptausbildung I und II sind insgesamt sieben ausbildungsbegleitende Leistungsnachweise (§ 10 SächsAPOmVwD ) zu erbringen. Davon sind je Fachgruppe zwei Klausuren anzufertigen sowie zusätzlich ein Leistungsnachweis in Form einer praktischen Übung als Präsentation eines Falles zu erbringen.
Neben diesen ausbildungsbegleitenden Leistungsnachweisen werden in der Grund-, Haupt- und Vertiefungsausbildung Übungsklausuren als Lernzielkontrolle geschrieben.
Am Ende der Vertiefungsausbildung erfolgt zunächst die schriftliche Staatsprüfung, die aus sechs Klausuren besteht. Die mündliche Staatsprüfung besteht aus der Präsentation einer fallbezogenen Rechtsanwendung aus der Fachgruppe Recht und je einem Prüfungsgespräch in jeder Fachgruppe.

4.
Didaktisch-methodisches Grundkonzept der fachtheoretischen Ausbildung

Das didaktisch-methodische Grundkonzept basiert auf einem aufeinander abgestimmten System von

a)
Lehrvorträgen,
b)
Übungen,
c)
Lehrgesprächen,
d)
Praxisorientierten Kurzvorträgen,
e)
Planspielen,
f)
Rollenspielen und
g)
Selbststudium.

Die Lehrveranstaltungen können durch Exkursionen ergänzt werden.
Lehrvorträge vermitteln Grundwissen und verdeutlichen die Verflechtungen der einzelnen Lehrfächer untereinander; sie werden durch eine Übung begleitet.
Übungen dienen der weiteren Wissensvermittlung, vorrangig jedoch der Wissensvertiefung und -verarbeitung. Die Übungen sind so konzipiert, dass sie im Selbststudium durch die Lösung von Aufgabenstellungen und Fallbeispielen vorzubereiten sind.
Lehrgespräche dienen der Wissensvermittlung, -verarbeitung und -anwendung.
Praxisorientierte Kurzvorträge dienen der fächerübergreifenden Wissensanwendung mit dem Ziel, Fach-, Methoden- und Persönlichkeitskompetenz zu entwickeln.
Planspiele dienen der Entwicklung der Fach-, Methoden- und Persönlichkeitskompetenz, indem anhand vorgegebener Situationen Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten erarbeitet werden.
Rollenspiele sollen das Verhalten in bestimmten Situationen trainieren, insbesondere eine bürger- und kundenorientierte Kommunikation einüben.

5.
Inhalt und Aufbau der fachtheoretischen Ausbildung
5.1
Inhalt

Die Ausbildungsinhalte sind dem Anforderungsprofil für Mitarbeiter der mittleren Funktionsebene in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung angepasst.
In einem ausgewogenen Verhältnis werden den Anwärtern verwaltungsrechtliche, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen verknüpft mit der Anwendung moderner Informations- und Kommunikationssysteme vermittelt.
Durch die verstärkte Vermittlung von Grundlagenwissen, methodischen Kenntnissen sowie sozialer und kommunikativer Schlüsselqualifikationen (zum Beispiel Lernfähigkeit und -bereitschaft, fachübergreifendes Denken, selbstständiges Arbeiten, Kreativität, Leistungsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Teamgeist, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz) soll eine flexible Verwendungsbreite der Absolventen, begleitet durch individuelle Fortbildungsmaßnahmen im späteren Berufsleben, gesichert werden.

5.2
Fachgruppen

Die im Stoffverteilungsplan (Anlage 1) 1 zusammengefassten Lehrfächer sind den Fachgruppen

a)
Recht,
b)
Öffentliche Finanzwirtschaft und
c)
Verwaltungsmanagement

zugeordnet.
Die Ausbildungseinrichtung stellt sicher, dass eine zwischen den Fachgruppen abgestimmte Vermittlung des Lehrstoffes erfolgt. In den Fachgruppen arbeiten haupt- und nebenamtliche Lehrkräfte eng zusammen.

5.3
Lehrfächer

Die im Stoffverteilungsplan ausgewiesenen Lehrfächer sind ausnahmslos Pflichtfächer .

5.4
Stoffgliederungspläne

Die in den Lehrfächern zu vermittelnden Inhalte sind in Stoffgliederungsplänen (Anlage 2) 1 zusammengefasst. Sie weisen das zu vermittelnde Wissen mit einem empfohlenen Zeitrichtwert, die zu erreichenden Lernziele (Lernzielstufen) sowie Hinweise auf eine Verknüpfung zwischen den Lehrfächern beziehungsweise Fachgruppen aus. Die Stoffgliederungspläne werden den Anwärtern in geeigneter Weise bekannt gegeben.
Die Stoffgliederungspläne sind in den Fachgruppen unter Verantwortung der Ausbildungseinrichtung mit Einbeziehung der hauptamtlichen Lehrkräfte jährlich auf ihre inhaltliche Aktualität sowie ihren Praxisbezug zu überprüfen und falls erforderlich mit Wirkung zum 1. September des jeweiligen Ausbildungsjahres zu ändern.

6.
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten und Genehmigung
6.1
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Der Ausbildungsplan tritt am 1. September 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Ausbildungsplan des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 31. August 2001 (SächsABl. 2002 S. 266) vorbehaltlich Nummer 6.2. außer Kraft.

6.2
Übergangsregelung

Die Anwärter, die ihre Ausbildung bereits vor dem 1. September 2005 aufgenommen haben, führen die Ausbildung nach Maßgabe der Übergangsregelungen in § 29 Abs. 1 und 2 SächsAPOmVwD fort.

6.3
Genehmigung

Dieser Ausbildungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 3 Satz 3 SächsAPOmVwD durch Erlass des Staatsministeriums des Innern vom 25. Juli 2005 – Az.: 13-0313.70-02/3 – genehmigt.

Dresden, den 2. August 2005

Regierungspräsidium Dresden
Dr. Hasenpflug
Regierungspräsident