Gemeinsame Verwaltungsvorschrift

des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der VwV Sicherheitsleistungen

Vom 28. Dezember 2001

I.

Die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Erhebung von Sicherheitsleistungen durch die Polizei ( VwV Sicherheitsleistungen ) vom 1. Juni 1999 (SächsABl. S. 558) wird wie folgt geändert:

  1. In Ziffer II Nr. 1 Buchst. d Doppelbuchst. bb Satz 2 werden die Angabe „40 DM“ durch die Angabe „20,50 EUR“, die Angabe „80 DM“ durch die Angabe „41,00 EUR“ und die Angabe „160 DM“ durch die Angabe „82,00 EUR“ ersetzt.
  2. In Ziffer II Nr. 1 Buchst. d Doppelbuchst. bb Satz 3 wird die Angabe „11 DM“ durch die Angabe „5,62 EUR“ ersetzt.
  3. In Ziffer II Nr. 1 Buchst. e Doppelbuchst. aa Satz 1 werden die Worte „Deutsche Mark“ durch das Wort „Euro“ ersetzt.
  4. In Ziffer II Nr. 1 Buchst. e Doppelbuchst. aa Satz 3 werden die Worte „Deutsche Mark“ durch das Wort „Euro“ ersetzt.
  5. Ziffer II Nr. 1 Buchst. e Doppelbuchst. bb wird gestrichen.
  6. Ziffer II Nr. 1 Buchst. e Doppelbuchst. cc wird zu Ziffer II Nr. 1 Buchst. e Doppelbuchst. bb.
  7. In Ziffer II Nr. 1 Buchst. f Satz 1, 5 und 6 ist jeweils das Wort „Landesjustizkasse“ durch die Worte „Landesjustizkasse Chemnitz“ zu ersetzen.
  8. In Ziffer III Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb Satz 1 wird die Angabe „25 DM“ durch die Angabe „12,50 EUR“ und die Angabe „12 500 DM“ durch die Angabe „6 250 EUR“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Dresden, den 28. Dezember 2001

Der Staatsminister der Justiz
Manfred Kolbe

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

Änderungsvorschriften