Zustimmungsgesetz
Staatsvertrag
 
      über die Führung des Schiffsbauregisters 
        
 für Binnenschiffe bei dem Amtsgericht Magdeburg und für Seeschiffe bei dem Amtsgericht Rostock 
 
       Das Land Mecklenburg-Vorpommern,
        
 der Freistaat Sachsen,
        
 das Land Sachsen-Anhalt, 
        
 und der Freistaat Thüringen
      
schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig zuständigen Organe nachstehenden Staatsvertrag.
§ 1
Die Führung des Registers für Schiffsbauwerke (§ 65 Abs. 1 Satz 1, §§ 73a und 73b der Schiffsregisterordnung in der Fassung vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1133) wird für das Gebiet der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übertragen
- a)
 - dem Amtsgericht Magdeburg für Schiffsbauwerke, die für die Binnenschiffahrt bestimmt sind,
 - b)
 - dem Amtsgericht Rostock für Schiffsbauwerke, die für die Seeschiffahrt bestimmt sind.
 
§ 2
1Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt verzichten gegenseitig sowie gegenüber den anderen an diesem Staatsvertrag beteiligten Ländern auf Kostenausgleichsansprüche. 2Das Land Mecklenburg-Vorpommern erhält die Einnahmen des Amtsgerichts Rostock, das Land Sachsen-Anhalt die Einnahmen des Amtsgerichts Magdeburg aus den diesen Gerichten jeweils übertragenen Angelegenheiten.
§ 3
Dieser Staatsvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von jedem der beteiligten Länder gegenüber allen oder einzelnen anderen Ländern gekündigt werden.
§ 4
1Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. 2Die Ratifikationsurkunden werden bei der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt hinterlegt. 3Der Staatsvertrag tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. 4Die Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.1
Schwerin, den 30. August 1995
 Für das Land Mecklenburg-Vorpommern 
        
 Für den Ministerpräsidenten 
        
 Der Minister für Justiz 
        
 Rolf Eggert
      
Dresden, den 21. August 1995
 Für den Freistaat Sachsen 
        
 Für den Ministerpräsidenten 
        
 Der Staatsminister der Justiz 
        
 Steffen Heitmann
      
Magdeburg, den 24. Juli 1995
 Für das Land Sachsen-Anhalt 
        
 Für den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt 
        
 Die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt 
        
 Karin Schubert
      
Erfurt, den 10. August 1995
 Für den Freistaat Thüringen 
        
 Der Ministerpräsident 
        
 vertreten durch den Minister 
        
 für Justiz und Europaangelegenheiten 
        
 Otto Kretzschmer