Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Übertragung der Zuständigkeit für die Festsetzung von Umzugskostenvergütung für den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen auf das Landesamt für Finanzen
(Zuständigkeitsverordnung Umzugskostenvergütung)

Vom 17. Oktober 1994

Aufgrund von § 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Übertragung von Zuständigkeiten auf nachgeordnete Behörden im Freistaat Sachsen (SächsZuÜbG) vom 17. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 89) wird verordnet:

§ 1

(1) Das Landesamt für Finanzen ist zuständig für die Festsetzung von Umzugskostenvergütungen nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993 (SächsGVBl. S. 1070) für den Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen.

(2) Das Nähere wird durch Erlaß bestimmt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1994 in Kraft.

Dresden, den 17. Oktober 1994

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt