Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Förderrichtlinie Berufsausbildungsplatzförderung für besondere Zielgruppen

Vom 2. August 2005

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der Bereitstellung und Besetzung von Berufsausbildungsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen für besondere Zielgruppen (Förderrichtlinie Berufsausbildungsplatzförderung für besondere Zielgruppen) vom 28. Juni 2005 (SächsABl. S. 603) wird wie folgt berichtigt:

Nach Nummer 4.6 wird folgende Nummer angefügt:

„4.7
Soweit es sich bei den nach dieser Richtlinie gewährten Zuwendungen um Beihilfen im Sinne von Artikel 87 Abs. 1 EG-Vertrag handelt, werden diese nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen (ABl. EG Nr. L 10 S. 20), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 363/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 (ABl. EU Nr. L 63 S. 20), gewährt.“

II.

Die berichtigte Fassung wird als Anlage bekannt gegeben.

Dresden, den 2. August 2005

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Wiemer
Abteilungsleiterin