Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Projekttyp: „Berufsbegleitende Qualifizierungen für die ländliche Entwicklung und im Bereich Umwelt“

Vom 7. November 2006

Die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln Projekttyp: „Berufsbegleitende Qualifizierungen für die ländliche Entwicklung und im Bereich Umwelt“ vom 5. Oktober 2006 (SächsABl. S. 944) wird wie folgt berichtigt:

Der 1. Absatz lautet:
„Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, gemäß Ziffer II Punkt A der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten (ESF-Richtlinie) vom 3. Februar 2006 (SächsABl. S. 176) berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte für Beschäftigte vorrangig aus land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen, Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie für Unternehmerinnen und Unternehmer aus KMU zu fördern.“

Der Abschnitt „Anforderungen an Projektträger“ wird wie folgt geändert:
Der 4. Anstrich wird neu gefasst:
„Bei Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit Dritten, zum Beispiel bei Honorarkräften oder bei der Nutzung von Geräten und Technik, soll ein Entwurf dieser Kooperationsvereinbarung mit Antragstellung vorgelegt werden.“

Dresden, den 7. November 2006

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Ihle
Referatsleiterin

Änderungsvorschriften