Änderung
der Ergänzenden Anordnung des Sächsischen Landtags gemäß § 2 Abs. 3 der Hausordnung des Sächsischen Landtags

Vom 15. Februar 2007

Die Hausordnung vom 15. April 2005 (SächsABl. S. 298), zuletzt geändert durch die Ergänzende Anordnung des Sächsischen Landtags gemäß § 2 Abs. 3 der Hausordnung des Sächsischen Landtags vom 29. August 2005 (SächsABl. S. 851) wird wie folgt geändert:

In Nummer 1 der Anlage 2 der Ergänzenden Anordnung des Sächsischen Landtags gemäß § 2 Abs. 3 der Hausordnung des Sächsischen Landtags vom 29. August 2005 wird folgender Satz angefügt:

„Gleichfalls können öffentliche Versammlungen an einem regulären Sitzungstag des Ausschusses, an dem die gegenständliche Thematik mit Drucksachennummer auf der konkreten Tagesordnung steht, genehmigt werden.”

Die Änderung der Ergänzenden Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 15. Februar 2007

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen