Zweite Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Religionsunterrichts und des Ethikunterrichts im Freistaat Sachsen (VwV Religion und Ethik)

Az.: 31-6520.40/351

Vom 12. März 2007

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung des Religionsunterrichts und des Ethikunterrichts im Freistaat Sachsen (VwV Religion und Ethik ) vom 29. September 2004 (MBl. SMK S. 414), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 30. August 2005 (MBl. SMK S. 292), als geltend bekannt gemacht durch Verwaltungsvorschrift vom 16. Januar 2006 (nicht veröffentlicht), wird wie folgt geändert:

  1. In Teil A Nr. 5.5 wird Satz 2 wie folgt neu gefasst:
    „Die Sächsische Bildungsagentur sichert vorrangig jeweils für das Gebiet der Regionalstelle die flächendeckende Absicherung des Religionsunterrichts mit einer Wochenstunde.“
  2. In Teil B Nr. 5.4 wird Satz 2 wie folgt neu gefasst:
    „Die Sächsische Bildungsagentur sichert vorrangig jeweils für das Gebiet der Regionalstelle die flächendeckende Absicherung des Ethikunterrichts mit einer Wochenstunde.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt sofort in Kraft.

Dresden, den 12. März 2007

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär

Änderungsvorschriften