Gesetz
zum Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg
und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost

Vom 9. Mai 2007

Der Sächsische Landtag hat am 9. Mai 2007 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem am 6. März 2007 von den Ländern geschlossenen Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost (Übertragungsstellenstaatsvertrag) wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 Abs. 3 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 9. Mai 2007

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Stanislaw Tillich

Änderungsvorschriften