Bekanntmachung

der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 9. Mai 2007

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts (SächsGVBl. 2007 S. 81) ist gemäß seinem Artikel 9 am 1. Mai 2007 in Kraft getreten.

Dresden, den 9. Mai 2007

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

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