Fünftes Gesetz
      zur Änderung des Gesetzes
        
        über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages
        
        - Abgeordnetengesetz -
      
      Vom 12. Oktober 1993
Der Sächsische Landtag hat am 16. September 1993 das folgende Gesetz beschlossen:
        Artikel 1
        
        Änderung des Abgeordnetengesetzes
      
      Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages vom 26. Februar 1991 (SächsGVBl. S. 44), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 461), wird wie folgt geändert:
        Nach § 44 wird folgender § 44 a eingefügt:
        
        „§ 24 findet für das Jahr 1994 keine Anwendung“.
      
        Artikel 2
        
        Inkrafttreten
      
      Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 12. Oktober 1993
        
          Der Landtagspräsident
          
          Erich Iltgen
        
      
        
          Der Ministerpräsident
          
          Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
        
      
        
          Der Staatsminister der Justiz
          
          Steffen Heitmann