Berichtigung

des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit
zur Richtlinie für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten

Vom 15. Mai 2007

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten vom 16. Februar 2007 (SächsABl. S. 353) wird wie folgt berichtigt:

Teil 3 erhält folgende Fassung:

„Teil 3: Inkrafttreten, Anwendungsbereich und Außerkrafttreten

  1. Diese Richtlinie gilt für Bewilligungen aus Haushaltsmitteln, die für den Förderzeitraum 2000 bis 2006 zur Verfügung stehen. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten vom 3. Februar 2006 (SächsABl. S. 176) außer Kraft.
  2. Diese Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.“

Dresden, den 15. Mai 2007

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Christoph Habermann
Staatssekretär

Änderungsvorschriften