Bekanntmachung

der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 19. Juni 2007

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Thüringen und Sachsen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost (Übertragungsstellenstaatsvertrag) (SächsGVBl. 2007 S. 146) tritt gemäß seinem Artikel 11 Abs. 3 am 1. Juli 2007 in Kraft.

Dresden, den 19. Juni 2007

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

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