Bekanntmachung

der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen

Vom 22. Juni 2007

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:

Der Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder (SächsGVBl. 2007 S. 83) ist gemäß seinem Artikel 13 Abs. 1 am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.

Dresden, den 22. Juni 2007

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

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