Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Aufforderung zur Teilnahme am Ideenwettbewerb „Förderung der
Beschäftigungspotentiale des sächsischen Dienstleistungssektors“

Vom 18. Dezember 2006

Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten in den verschiedenen Branchen der Dienstleistungswirtschaft durch die kooperative Entwicklung von neuen marktfähigen Dienstleistungsangeboten, Weiterentwicklung bestehender Angebote oder Entwicklung von innovativen Konzepten zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation, der Qualifizierung und Arbeitsorganisation in bestimmten Dienstleistungssektoren.

I. Hintergrund des Wettbewerbs

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist einer von vier Strukturfonds der EU. Der ESF ist beschäftigungspolitischen Zielen gewidmet und unterstützt Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, zur Entwicklung der Humanressourcen sowie der sozialen Integration in den Arbeitsmarkt.

Dienstleistungen sind ein wichtiger Motor für wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und Innovation. Der Anteil der Erwerbstätigen in der Dienstleistungswirtschaft in Deutschland ist von 1970 bis 2004 von 45% (12 Millionen) auf 71% (27 Millionen) angestiegen. Ähnlich verhält es sich mit der Entwicklung der Wertschöpfung des Dienstleistungssektors. Sie lag 1970 mit 48% noch auf gleicher Höhe mit dem produzierenden Gewerbe und stieg auf fast 70% im Jahr 2004. Der Anteil des produzierenden Gewerbes fiel im gleichen Zeitraum auf 29%.

In Sachsen wurden im Jahr 2005 rund 70% der Bruttowertschöpfung im Dienstleistungsbereich erbracht. 71% der Erwerbstätigen, dass heißt über 1,3 Millionen Menschen, sind in den verschiedenen Dienstleistungsbranchen beschäftigt. 60% davon sind Frauen. Die sächsischen Dienstleistungsunternehmen stehen für rund 50% des Gesamtumsatzes der sächsischen Wirtschaft. Trotz der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Dienstleistungswirtschaft kommt ihr im Vergleich zur Industrie eine geringe Aufmerksamkeit und eine geringe Wertschätzung zu. Sachsen definiert sich in der – internen wie externen – Wahrnehmung immer noch vorwiegend über seine industrielle Tradition. Der arbeitsmarkt-, struktur- und wirtschaftspolitische Handlungsbedarf liegt also nicht zuletzt darin, Vorurteile abzubauen, Motivationsgrundlagen für nötige Anpassungsleistungen auf individueller wie betrieblicher Ebene zu legen und anhand konkreter Beispiele Vorbilder zu schaffen. Daneben ist es aber auch von zentraler Bedeutung, Lösungen für Probleme zu finden, denen sich Dienstleistungen zunehmend stellen müssen – wie etwa Internationalisierung, wachsender Innovationsdruck oder neue Zielgruppen (etwa durch die demografische Entwicklung). Kooperationen und Netzwerke unterstützen dabei die Bewältigung des strukturellen Wandels durch die Globalisierung, die ebenso Dienstleister betrifft. Gemeinsam wird es möglich komplexe, ganzheitliche Dienstleistungen zu entwickeln und anzubieten.

Hier setzt der Ideenwettbewerb an, der sich an alle erwerbswirtschaftlichen Unternehmen und Selbstständige aus folgenden Wachstumsfeldern der Dienstleistungswirtschaft (gemäß der in der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Initiative Dienstleistung2000plus) in Sachsen wendet:

  • Unternehmensnahe Dienstleistungen (Business Services),
  • Lernen, Wissen und Brokerage,
  • Medien- und Telekommunikation,
  • Mobilität/Logistik,
  • Finanzdienstleistungen,
  • Gesundheitswirtschaft, Seniorenwirtschaft,
  • Freizeit-, Erlebnis und Sportwirtschaft,
  • Ökologie,
  • haushaltsnahe Dienstleistungen.

II. Gegenstand des Wettbewerbs

Die Unternehmen der sächsischen Dienstleistungswirtschaft sollen in der Entwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen unterstützt und aufgefordert werden, neue wettbewerbsfähige und beschäftigungswirksame Dienstleistungsangebote in Kooperation mit anderen Branchen der sächsischen Wirtschaft oder der gleichen Branche zu entwickeln oder bestehende Angebote weiter zu entwickeln. Daneben wendet sich der Ideenwettbewerb an sonstige Einrichtungen (zum Beispiel Kammern und Verbände, regionale Akteure, Hochschulen, Städten und Gemeinden), in enger Kooperation mit den Dienstleistungsunternehmen beschäftigungswirksame Konzeptionen zu entwickeln. Die besten Konzepte und Strategien sollen durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Einbeziehung einer Jury bewertet und anschließend gefördert werden.

III. Kernziele des Wettbewerbs

Mit dem Ideenwettbewerb sollen geeignete Projekte identifiziert werden, welche die Gewähr dafür bieten, dass mit Projektende – die Dauer der Projektförderung beträgt maximal 12 Monate – mindestens eines der nachfolgenden Kernziele erreicht ist:

  1. Erschließung neuer Wachstumspotenziale,
  2. Steigerung der Beschäftigungschancen,
  3. Verbesserung der Dienstleistungsmentalität,
  4. Verbesserung des Qualifizierungsniveaus der Mitarbeiter.

Es ist in jedem Fall Voraussetzung, dass mindestens drei sächsische Partner aus den Dienstleistungsbranchen sowie anderen Branchen der sächsischen Wirtschaft zusammenarbeiten. Die Einbeziehung weiterer Akteure wie Vereine, Stiftungen, Hochschulen, Städten und Gemeinden wird begrüßt.

Bevorzugt werden Projektvorschläge, die als Best-Praxis-Beispiele für Wachstum- und Beschäftigung fördernde Kooperationen dienen können.

Die besten Projekte sollen gemäß Teil 2, Punkt A der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten (ESF-Richtlinie) vom 3. Februar 2006 (SächsABl. S. 176) als regionale beschäftigungswirksame Kooperationsvorhaben auf Unternehmensebene unter Einbeziehung regionaler Akteure zur Sicherung und Entwicklung der Humanressourcen aus ESF-und Landesmitteln gefördert werden.

IV. Teilnahmevoraussetzungen

Am Ideenwettbewerb können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder juristische Personen) mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen teilnehmen. Eine Mindestzahl von drei Unternehmen je Projekt ist erforderlich.

Vorrangig werden Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der Europäischen Kommission (Empfehlung der Kommission 2003/361/EG vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen – Az. K(2003) 1422 – [ABl. EU Nr. L 124 S. 36]) mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen gefördert.

Der Ideenwettbewerb ist breit angelegt. Daher können auch Unternehmen, die nicht mehr als Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU- Definition angesehen werden sowie der öffentliche Sektor mit seinen Einrichtungen und Verbänden oder Zusammenschlüsse mit einbezogen werden. Diese werden auf die Mindestzahl von drei Partnern nicht angerechnet. Es ist auszuschließen, dass eine Doppelförderung erfolgt. So können bei der Teilnahme öffentlicher Einrichtungen nur Tätigkeiten gefördert werden, die nicht bereits Gegenstand anderer Zuwendungen sind.

Es wird ein hoher Einbindungsgrad aller Partner bei der Konzeption des Inhalts und der Kooperations- oder Netzwerkstrukturen vorausgesetzt. Sollten bereits Erfahrungen zu möglichen Kooperationen anderer ESF geförderter Netzwerkaktivitäten bestehen (zum Beispiel Kooperationsnetzwerke Berufliche Weiterbildung bzw. Fachkräftenetzwerke), sollte im vorzulegenden Konzept eine Stellungnahme dazu abgegeben werden.

Geeignete Maßnahmen zur angemessenen Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Belange, insbesondere zur angemessenen Teilnahme von Frauen an den Projekten sind festzulegen. Hierbei sind die besonderen Interessenlagen von Frauen zu berücksichtigen.

Es wird erwartet, dass ein auf das Vorhaben zugeschnittenes internes Qualitätssicherungsverfahren entwickelt und durchgeführt wird.

Als zuschussfähig werden nur projektbezogene Ausgaben nach der ESF-Richtlinie, der KMU-Freistellungsverordnung und den ESF-Orientierungswerten anerkannt, die außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung ist nachrangig zur nationalen Förderung. Das Fördervolumen ist abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Projekts. Die Förderung von Kooperationen in der Dienstleistungswirtschaft bzw. mit anderen Branchen der sächsischen Wirtschaft zur Entwicklung neuer Dienstleistungsangebote bzw. zur Weiterentwicklung bestehender Angebote ist beihilferechtlich relevant.

Wird das Netzwerkmanagement durch einen externen Dienstleister wahrgenommen (Beratungsbeihilfe) erfolgt die Förderung nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatlichen Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen (ABl. EG Nr. L 10 S. 33), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 (ABl. EU Nr. L 63 S. 22) und Verordnung (EG) Nr. 1976/2006 vom 20. Dezember 2006 (ABl. EU Nr. L 368 S. 85), als Anteilsfinanzierung mit bis zu 50% der zuschussfähigen Ausgaben über die Projektlaufzeit. In diesem Fall können Unternehmen, bei denen es sich nicht um Kleinstunternehmen beziehungsweise KMU handelt, zwar am Netzwerk teilnehmen, sie müssen ihre Kosten jedoch selbst tragen.

Alternativ können die Beihilfen nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. EU Nr. L 379 S. 5) gewährt werden. Die Förderung von Kooperationsvorhaben in den Dienstleistungsbranchen bzw. zwischen Dienstleistungsbranchen und anderen Branchen der sächsischen Wirtschaft nach der „De-minimis“-Beihilfenverordnung erfolgt degressiv; der Fördersatz – jeweils bezogen auf die zuschussfähigen Ausgaben – beträgt im 1. Jahr 90% und im 2. Jahr 70%. In diesem Fall sind auch die für Großunternehmen erbrachten Leistungen des Netzwerkmanagements förderfähig, sofern die Voraussetzungen der oben genannten Verordnung über „Deminimis“-Beihilfen eingehalten werden.

V. Fördergegenstände

Gefördert werden kann der Aufbau einer neuen und/oder der Ausbau einer bestehenden Kooperation zwischen Unternehmen innerhalb der Dienstleistungswirtschaft und zu anderen Branchen der sächsischen Wirtschaft, insbesondere das Netzwerkmanagement sowie innerhalb des Netzwerkes die Anbahnung neuer Kooperationen und die Öffentlichkeitsarbeit. Dabei muss es sich zwingend um eine Kooperation zur Entwicklung und Etablierung neuer, innovativer Dienstleistungen am Markt bzw. um die Weiterentwicklung bestehender Angebote handeln. Daneben können über das bewilligte Projektvolumen hinaus konkrete Umsetzungsprojekte, zum Beispiel berufsbegleitende Weiterbildungsprojekte nach den ESF-Bedingungen, separat beantragt werden. Umsetzungsprojekte, die auf der Grundlage dieses Wettbewerbs gefördert werden, müssen spätestens am 30. April 2008 abgeschlossen sein.

VI. Aufbau und Einreichung der Projektvorschläge

Der Projektvorschlag sollte nicht mehr als 10 Seiten umfassen. Folgende Angaben werden benötigt:

Angaben zum Träger/zur Kooperation

  • Selbstdarstellung des Trägers/ der Kooperation, seiner/ihrer Kompetenz und Erfahrung im Projektmanagement sowie der Entwicklung von unternehmerischen Potentialen im Bereich der Dienstleistungswirtschaft,
  • Bonitätserklärung der Hausbank,
  • Auszug Handelsregister; Satzung/Gesellschaftsvertrag.

Angaben zum Projekt

  • Analyse der Problemstellung und Darstellung der Ausgangslage, die zur Entwicklung des Projektvorschlags geführt hat,
  • Name des Projekts,
  • Darstellung der Projektziele und der Teilziele des Projekts einschließlich der Problemlösungsstrategien,
  • Darstellung des Projektverlaufs, der Maßnahmen und Aktivitäten; Meilensteinplanung wird empfohlen (im Projekt beschriebene Maßnahmen und Arbeitsschritte müssen einen Bezug auf die Ziele und Teilziele des Projekts aufweisen),
  • Darstellung der Instrumente und Vorgehensweisen einschließlich der Einbindung und Sensibilisierung der Partner,
  • Aussagen über die Berücksichtigung der Interessen von Frauen und Männern (Gender-Mainstreaming-Ansatz),
  • Angaben zu einem internen Controlling und Qualitätssicherungssystems zur Sicherung der Zielerreichung des Projekts,
  • Maßnahmen zur Sicherung und Steuerung der Zusammenarbeit der Partner durch das Projektmanagement,
  • Darstellung der Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit.

Aussagen zur Finanzierung des Projekts

  • Geplanter Personaleinsatz für das Projektmanagement,
  • Angaben zu den Mitteln für notwendige externe Partner (zum Beispiel Weiterbildung, Beratung, Coaching),
  • Kostenschätzung für die gesamte Laufzeit,
  • Aussagen zur Darstellung der Gesamtfinanzierung des Projektes,
  • Aussagen zur Sicherung der Nachhaltigkeit über den Förderzeitraum hinaus.

Vor Einreichung der Projektvorschläge wird gebeten, eine nähere Beratung bei den von der SAB beauftragten Consultbüros zur ESF-Förderung in Anspruch zu nehmen:

Im Regierungsbezirk Chemnitz:
Consultbüro KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Elisenstraße 10
09111 Chemnitz
Frau Haufe
Tel.: 03 71-4 50 01 12
Fax: 03 71-4 50 01 10

Im Regierungsbezirk Dresden:
Consultbüro KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Am Waldschlösschen 4
01099 Dresden
Herr Miksch
Tel.: 03 51-21 05-147
Fax.: 03 51-21 05-110
christian.miksch@kommunalentwicklung-sachsen.de

Im Regierungsbezirk Leipzig:
Consultbüro KES Kommunalentwicklung Sachsen GmbH
Teubnerstraße 11
04317 Leipzig
Frau Schill-Krutzki
Tel.: 03 41-22 28-73 41
Fax.: 03 41-22 28-73 40
constanze.schill-krutzki@kommunalentwicklung.sachsen.de

Ihre Projektvorschläge in 6 Ausfertigungen (Papierform, 1 Original und 5 Kopien) reichen Sie bitte bei den vorgenannten und von der SAB beauftragten Consultbüros ein. Die SAB prüft unter Einbeziehung eines beratenden Gremiums die Förderfähigkeit und -würdigkeit der eingereichten Projektvorschläge.

VII. Verfahrensablauf

Es ist folgender Verfahrensablauf vorgesehen:

Phase 1:
Einreichung der Vorschläge zum Ideenwettbewerb bis zum 1. März 2007 bei den von der SAB beauftragten Consultbüros,

Phase 2:
Bewertung und Auswahl der besten Vorschläge durch die SAB unter Einbeziehung eines beratenden Gremiums,

Phase 3:
Mitteilung zur Auswahlentscheidung; ausgewählte Projektvorschläge erhalten die Aufforderung zur Erstellung von formgebundenen Anträgen,

Phase 4:
Erarbeitung der formgebundenen Anträge,

Phase 5:
Prüfung und Entscheidung der Anträge,

Phase 6:
Gemeinsame Kick-Off Veranstaltung zu Projektbeginn,

Phase 7:
Projektdurchführung und Abschluss der Projekte bis spätestens 30. Juni 2008.

VIII. Bewertungsmaßstäbe durch das beratende Gremium

Die Auswahl wird von der SAB unter Einbeziehung eines beratenden Gremiums vorgenommen, die insbesondere folgende Maßstäbe anlegen:

  • Befähigung der Träger/der Kooperationspartner zur Durchführung des Projekts,
  • Innovation der angebotenen Problemlösung/Modellhaftigkeit (Neuartigkeit des Vorhabens für Unternehmen, Region und Branche),
  • Umsetzung (Realisierungschancen und Planungsgüte),
  • Nutzen (Beitrag zu den Zielen des Wettbewerbs),
  • Übertragbarkeit, Nachhaltigkeit und Transfermöglichkeit des Projekts.

IV. Inkrafttreten

Die Bekanntmachung tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2008.

Dresden, den 18. Dezember 2006

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Ihle
Referatsleiterin

Bride
Referatsleiterin