Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Errichtung des Staatsbetriebes Sachsenforst

Vom 6. Februar 2008

I.

Die Ziffer VIII Nr. 3 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Errichtung des Staatsbetriebs Sachsenforst (VwV Sachsenforst) vom 1. Oktober 2005 (SächsABl. S. 1109), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 19. Juni 2007 (SächsABl. S. 910), wird wie folgt neu gefasst:
„Der Staatsbetrieb kann Rücklagen nach Maßgabe der haushaltrechtlichen Bestimmungen und im Rahmen der fachaufsichtlichen Vorgaben des SMUL bilden und verwenden.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 6. Februar 2008

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Prof. Dr. Roland Wöller