1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Umgang mit der Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung ab dem 1. August 2006

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Umgang mit der Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung ab dem 1. August 2006 vom 24. Juli 2006 (MBl. SMK S. 342), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 895)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zum Umgang mit der Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung ab dem 1. August 2006
(RS-VwV 2006)

Az.: 46-6521/303/1

Vom 24. Juli 2006

Auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 2. März 2006 zum Umgang mit der Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung in allen Schulen trifft das Sächsische Staatsministerium für Kultus nachstehende Festlegungen für den Umgang mit der Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung ab dem 1. August 2006.

1.
Geltungsbereich
 
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen.
2.
Allgemeine Bestimmungen
2.1
Die Amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 ist die verbindliche Grundlage des Rechtschreibunterrichts an allen Schulen.
2.2
Bis zum 31. Juli 2007 werden Schreibweisen, die durch die Amtliche Regelung (Stand 2006) überholt sind, nicht als Fehler markiert und bewertet.
2.3
Die gültige Fassung von Regeln und Wörterverzeichnis ist im Internet-Auftritt des Instituts für deutsche Sprache zugänglich (www.ids-mannheim.de/reform/regeln2006pdf und
www.ids-mannheim.de/reform/woerterverzeichnis2006pdf).
2.4
In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach Erklärung des Verlags dem aktuellen Stand der Amtlichen Regelung (Stand 2006) vollständig entsprechen.
3.
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
 
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Umgang mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ab dem 1. August 2005 (RS-VwV 2005) vom 18. Juli 2005 (MBl SMK S. 227) außer Kraft.

Dresden, den 24. Juli 2006

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
in Vertretung des Staatssekretärs
Holger Martin
Ministerialdirigent

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2006 Nr. 9, S. 342
    Fsn-Nr.: 710-V06.5

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 15. September 2006

    Fassung gültig bis: 7. August 2014