1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Umgang mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ab dem 1. August 2005

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Umgang mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ab dem 1. August 2005 vom 18. Juli 2005 (MBl. SMK S. 227)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zum Umgang mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ab dem 1. August 2005
(RS-VwV 2005)

Az.: 35-6521296/1

Vom 18. Juli 2005

Am 31. Juni 2005 endet die im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 1995 sowie in der Wiener Absichtserklärung von 1996 für die Umsetzung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung festgelegte Übergangszeit.

Auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 4. Juni 2004 und der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz auf ihrer 310. Plenarsitzung am 3. Juni 2005 zum Umgang mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung in allen Ländern trifft das Sächsische Staatsministerium für Kultus nachstehende Festlegungen für den Umgang mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ab dem 1. August 2005.

1.
Geltungsbereich
 
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen.
2.
Allgemeine Bestimmungen
2.1
Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, wie sie sich aus der Amtlichen Regelung von 1996 in der Fassung von 2004 ergibt, ist die verbindliche Grundlage des Rechtschreibunterrichts an allen Schulen.
2.2
Für die in den Teilen A (Laut-Buchstaben-Zuordnungen), C (Schreibung mit Bindestrich) und D (Groß- und Kleinschreibung) enthaltenen Regeln und dadurch festgelegten Schreibweisen endet am 31. Juli 2005 die Übergangszeit. Davon abweichende Schreibweisen werden ab dem 1. August 2005 als Fehler markiert und bewertet.
2.3
Für die in den Teilen B (Getrennt- und Zusammenschreibung), E (Zeichensetzung) und F (Worttrennung am Zeilenende) enthaltenen Regeln und festgelegten Schreibweisen wird die Übergangszeit bis zu einer abschließenden Regelung verlängert, das heißt, vor 1996 geltende Schreibweisen werden bis auf Weiteres nicht als falsch markiert und bewertet. Das gilt auch für den Überschneidungsbereich von Getrennt- und Zusammenschreibung und Groß- und Kleinschreibung.
2.4
Der aktuelle Stand des Regelwerks und des Wörterverzeichnisses ist im Internet (auf der Homepage des Instituts für deutsche Sprache, www.ids-mannheim.de, unter „Service – Dokumentationen – Rechtschreibreform“) und im Buchhandel zugänglich.
2.5
In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach den Erklärungen des Verlags den aktuellen Stand der Regelung vollständig enthalten.
3.
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
 
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Umsetzung des Beschlusses der KMK vom 1. Dezember 1995 zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung (RS-VwV) vom 5. August 1996 (ABl.SMK S. 374) außer Kraft.

Dresden, den 18. Juli 2005

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
in Vertretung des Staatssekretärs
Holger Martin
Ministerialdirigent

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2005 Nr. 9, S. 227

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 27. August 2005

    Fassung gültig bis: 15. September 2006