1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Förderrichtlinie über die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte aus mittel- und osteuropäischen Staaten sowie aus dynamischen Entwicklungsländern (FRL zu Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte aus MOE und DEL)

Vollzitat: Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Förderrichtlinie über die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte aus mittel- und osteuropäischen Staaten sowie aus dynamischen Entwicklungsländern (FRL zu Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte aus MOE und DEL) vom 6. Juni 2003 (SächsABl. S. 609)

Förderrichtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Förderrichtlinie über die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte aus mittel- und osteuropäischen Staaten sowie aus dynamischen Entwicklungsländern
(FRL zu Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte aus MOE und DEL)

Vom 6. Juni 2003

I.

Die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte aus mittel- und osteuropäischen Staaten sowie aus dynamischen Entwicklungsländern (FRL zu Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte aus MOE und DEL) vom 9. Juli 1999 (SächsABl. S. 631), geändert durch die Förderrichtlinie vom 6. Dezember 2001 (SächsABl. 2002 S. 3), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2.5 wird der zweite Satz wie folgt gefasst:
„Dieses kann bei der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH (im Folgenden WFS), Bertolt-Brecht-Allee 22 in 01309 Dresden angefordert werden“.
2.
In Nummer 7.1 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
„Abweichend davon können im Jahr 2003 Anträge auf Zuwendungen noch bis zum 31. Juli 2003 eingereicht werden.“.
3.
In den Nummern 7.1 und 7.3 werden die Worte „CDG Sachsen“ durch das Wort „WFS“ ersetzt.

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.

Dresden, den 6. Juni 2003

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Martin Gillo

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2003 Nr. 27, S. 609
    Fsn-Nr.: 5502

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 4. Juli 2003

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2004