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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Schadensbeseitigung Tornado

Vollzitat: VwV Schadensbeseitigung Tornado vom 27. August 2010 (SächsABl. S. 1285)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Kultus und Sport
zur Gewährung von Zuwendungen zur Behebung von Schäden des Tornado-Unwetters vom 24. Mai 2010
(VwV Schadensbeseitigung Tornado)

Vom 27. August 2010

I.
Zuwendungszweck, Zuwendungsgegenstand

1.
Investitionsbereich schulische Infrastruktur und Sportstätten
 
Die Gewährung von Zuwendungen zur Behebung von Schäden des Tornado-Unwetters vom 24. Mai 2010 in der Stadt Großenhain und in den umliegenden Schadensgebieten richtet sich
 
a)
für den Bereich schulische Infrastruktur nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung zur Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen für investive Maßnahmen auf dem Gebiet des Schulhausbaus (Förderrichtlinie Schulhausbau – Föri SHB) vom 9. Januar 2008 (SächsABl. S. 206),
 
b)
für Sportstätten nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für die Sportförderung (Sportförderrichtlinie) vom 5. Mai 2009 (SächsABl. S. 890),
 
beide enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2535), sowie den Maßgaben von Teil II Nr. 1.2 und Nr. 2.4 der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen für Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Freistaat Sachsen (VwV KommInfra2009) vom 17. März 2009 (SächsABl. S. 827), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2400).
2.
Investitionsbereich frühkindliche Infrastruktur
 
Die Gewährung von Zuwendungen für den Bereich frühkindliche Infrastruktur richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Investitionen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen 2007/2008 (VwV Kita-Invest 2007/2008) vom 24. Januar 2007 (SächsABl. S. 250), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 23. April 2008 (SächsABl. S. 706), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2535), sowie den Maßgaben nach Teil II Nr. 1.1 VwV KommInfra 2009 und der weiteren Maßgabe, dass die Begrenzung der Förderung in Ziffer V Nr. 2 VwV Kita-Investitionen auf den Betrag von 12 300 EUR pro Platz entfällt.

II.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und am 31. Dezember 2010 außer Kraft.

Dresden, den 27. August 2010

Der Staatsminister für Kultus und Sport
Prof. Dr. Roland Wöller

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2010 Nr. 37, S. 1285
    Fsn-Nr.: 554-V10.6

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 17. September 2010

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2010