Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Hier: „Existenzsicherungsseminar“
Vom 10. Juni 2005
Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt A der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekte (ESF-Richtlinie) vom 19. Mai 2005 (SächsABl. S. 467) Existenzsicherungsseminare. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen.
1. Förderziel:
Die Teilnehmer sollen nach Abschluss des Projekts alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt haben, die für die erfolgreiche Fortführung ihres Unternehmens individuell notwendig sind.
2. Zielgruppe:
Zielgruppe der Förderung sind Personen, die eine selbstständige Tätigkeit betreiben, diese innerhalb der letzten drei Jahre aufgenommen haben (Existenzgründer) und als kleine beziehungsweise Kleinstunternehmen gemäß Definition der Europäischen Kommission (Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 (2003/361/EG)) klassifiziert werden können.
3. Gegenstand der Förderung:
Förderung von Existenzsicherungsseminaren. Mit dem Projekt sollen Existenzgründer innerhalb der ersten drei Jahre nach der Existenzgründung durch die Vermittlung der für die Weiterführung einer selbstständigen Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten unterstützt werden. Dabei soll das Projekt praxisnah auf die typischen Probleme nach einer Existenzgründung eingehen, die Teilnehmer zur selbstständigen Lösung unternehmerischer/betriebswirtschaftlicher Problemstellungen befähigen und gleichzeitig den Erfahrungsaustausch von Existenzgründern ermöglichen.
4. Zuschussfähigkeit:
Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung. Die Nachrangigkeit ist dann gewährleistet, wenn die potentiellen Teilnehmer keine vergleichbaren Leistungen nach nationalem Recht, insbesondere dem Sozialgesetzbuch, in Anspruch nehmen können.
Die Finanzierung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen stellt keine kommunale Pflichtaufgabe dar. Darüber hinaus besteht auch keine Rechtspflicht zur Förderung solcher Maßnahmen durch das Land.
5. Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger (natürliche oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen sein.
6. Antragsverfahren:
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: 0351/4910-4930
Fax: 0351/4910-1015.
Das Internetportal verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben und Art der einzureichenden Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger).
Anträge für Existenzsicherungsseminare sind bis zu folgenden Stichtagen einzureichen:
Stichtag | Beginn |
---|---|
Stichtag: | Beginn des Seminars: |
31. August 2005 | bis 31. Dezember 2005 |
31. Oktober 2005 | 1. Januar 2006 bis 31. März 2006 |
31. Januar 2006 | 1. April 2006 bis 30. Juni 2006 |
30. April 2006 | 1. Juli 2006 bis 30. September 2006 |
31. Juli 2006 | 1. Oktober 2006 bis 31. Dezember 2006 |
7. Auswahlverfahren:
Es wird aus den bis zum jeweiligen Stichtag eingereichten förderfähigen und förderwürdigen Anträgen ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der Projekte sind:
- Konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur,
- Art und Weise der Auswahl der Teilnehmer für die Seminare,
- Art und Weise der Vermittlung des vorgesehenen Lehrstoffes,
- Qualifikationsniveau des Lehrpersonals.
Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Die SAB entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Dresden, den 10. Juni 2005
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin