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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über den Vollstreckungsplan für den Freistaat Sachsen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über den Vollstreckungsplan für den Freistaat Sachsen vom 31. Juli 2012 (SächsABl. S. 1002)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz und für Europa
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über den Vollstreckungsplan für den Freistaat Sachsen

Vom 31. Juli 2012

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über den Vollstreckungsplan für den Freistaat Sachsen (VwV-Vollstreckungsplan) vom 9. Februar 2010 (SächsABl. S. 320), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 31. Januar 2012 (SächsABl. S. 247), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1679), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu Ziffer IX folgende Angabe eingefügt:

„IXa. Übergangsvorschrift“.

2.
Nach Ziffer IX wird folgende Ziffer IXa eingefügt:
 
„IXa.
Übergangsvorschrift
 
Ist bei weiblichen Personen, deren Freiheitsstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe am 31. Juli 2012 in der JVA Dresden vollzogen wurde, die Strafe voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2012 verbüßt, kann von einer Verlegung abgesehen werden.“
3.
In Anlage 3 Nr. 3 Buchst. a und b wird in Spalte 4 jeweils die Angabe „Bautzen/Waldheim1)“ durch die Angabe „Dresden/Waldheim1)“ ersetzt.
4.
Anlage 4 wird wie folgt gefasst:

Anlage 4
(zu Ziffer III Nr. 1 Buchst. a)

Dresden
Anlage 4
Laufende Nummer  Landgerichtsbezirk Vollzug
Vollzug von Freiheitsstrafe an Frauen
Lfd.Nr. Landgerichtsbezirk  
1 Bautzen
2 Chemnitz Chemnitz
3 Chemnitz
4 Görlitz Chemnitz
5 Leipzig Chemnitz
6 Zwickau Chemnitz“
5.
In Anlage 5 Nr. 1, 3 Buchst. a bis e und Nr. 4 wird in Spalte 4 jeweils das Wort „Dresden“ durch das Wort „Chemnitz“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2012 in Kraft.

Dresden, den 31. Juli 2012

Der Staatsminister der Justiz und für Europa
in Vertretung
Dr. Wilfried Bernhardt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2012 Nr. 34, S. 1002
    Fsn-Nr.: 311

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2012

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2012