1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Historische Fassung war gültig vom 29.12.2000 bis 01.05.2002

Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vollzitat: Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 10. November 1999 (SächsABl. S. 1008), der zuletzt durch den Beschluss vom 22. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 416) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 17. März 2004 (SächsABl. SDr. S. S 222)

Beschluss
der Sächsischen Staatsregierung
über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 10. November 1999

Rechtsbereinigt mit Stand vom 29. Dezember 2000

Die Sächsische Staatsregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 2. November 1999 die nachfolgende Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien beschlossen:

I.
Sächsische Staatskanzlei
1.
Grundsätzliche Fragen der Bundes- und Landesverfassung im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten nach Artikel 63 Abs. 1 der Verfassung, Prüfung beschlossener Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit im Rahmen der Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten nach Artikel 76 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung;
2.
Unterstützung des Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinien der Politik, Ressortkoordinierung;
3.
Gnadensachen, soweit der Ministerpräsident zuständig ist;
4.
grundsätzliche Fragen des Staatsgebietes und seiner Einteilung;
5.
Staatswappen, Beflaggungswesen, Ordensangelegenheiten;
6.
Protokollangelegenheiten, Konsulatwesen;
7.
Gleichstellung von Frau und Mann;
8.
Normprüfungsausschuss (in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern);
9.
Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Sächsisches Amtsblatt, Sächsisches Ausschreibungsblatt;
10.
Koordinierung des Vollzugs des Verwaltungsvorschriftengesetzes;
11.
Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses;
12.
allgemeine Fragen der Staatsverwaltung sowie der Organisation und des Aufgabenkreises der Behörden, Verwaltungsstruktur;
13.
Verkehr mit dem Landtag;
14.
allgemeine Beziehungen zum Bund und zu den anderen Ländern;
15.
grundsätzliche Fragen der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union, Koordinierung der Europapolitik der Staatsregierung;
16.
Koordinierung der Hilfe für Mittel- und Osteuropa und GUS-Staaten;
17.
Koordinierung der regionalen Partnerschaften und der internationalen Beziehungen;
18.
Koordinierung und Abstimmung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Regierungen der Nachbarstaaten einschließlich Unterstützung der Arbeit der Euro-Regionen, Förderprogramm INTERREG III und PHARE;
19.
Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin und das Sachsen-Verbindungsbüro in Brüssel;
20.
Koordinierung von Strategie und Maßnahmen für die Informationsgesellschaft;
21.
Printmedien, Rundfunkwesen, sonstige Medien, Filmförderung, soweit nicht das Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig ist (VI. Nr. 9);
22.
Grundsatzfragen sowie Koordinierung der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Erscheinungsbild der Staatsregierung;
23.
Grundsatzfragen sowie Koordinierung von Planung und Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik in der Staatsverwaltung (KoBIT), Leitstelle InfoHighway Landesverwaltung;
24.
Koordinierung der Planungen und der planungsrelevanten Statistik des Freistaates;
25.
Koordinierung der Förderpolitik der Staatsregierung, Landeseinheitliche Fördermitteldatendank.
II.
Sächsisches Staatsministerium des Innern

Zum Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern gehören alle Geschäfte der Staatsverwaltung, für die nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist, insbesondere:

1.
allgemeines Beamtenrecht (ohne Besoldungs- und Versorgungsrecht), Personalvertretungsrecht, Disziplinarrecht, Ausbildung und Fortbildung;
2.
Statistik;
3.
Aufbau- und Ablauforganisation der Staatsverwaltung (soweit nicht die Sächsische Staatskanzlei zuständig ist, vergleiche I. Nr. 12);
4.
Staatsgebiet und Landeseinteilung, Wahlen und Abstimmungen;
5.
allgemeines Verwaltungsrecht, allgemeine Fragen des Staatshaftungs- und Regressrechts (soweit nicht das Sächsische Staatsministerium der Justiz zuständig ist);
6.
Normprüfungsausschuss (in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und der Sächsischen Staatskanzlei);
7.
Kommunalwesen (einschließlich Besoldung);
8.
Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen;
9.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung;
10.
Katastrophenschutz;
11.
Angelegenheiten der Streitkräfte, soweit nicht das Staatsministerium der Finanzen (vergleiche III. Nr. 8) zuständig ist, Koordinierung der zivilen Verteidigung, Wehrangelegenheiten, zivil-militärische Zusammenarbeit, Zivildienst;
12.
Feuerwehrwesen, Brandschutz, Schornsteinfegerwesen;
13.
Rettungsdienst;
14.
Datenschutz;
15.
Vermessungswesen;
16.
Denkmalschutz und Denkmalpflege (soweit nicht das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig ist, vergleiche VI. Nr. 10);
17.
Angelegenheiten der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler, Eingliederungshilfe nach dem Garantiefonds;
18.
Angelegenheiten und Recht der Ausländer;
19.
Verfassungsschutz;
20.
Archivwesen;
21.
Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen einschließlich Bauaufsicht, Wohngeld, Architektenrecht, Rechtsaufsicht über die Architektenkammer;
22.
Landesentwicklung, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Raumbeobachtung,
23.
offene Vermögensfragen.
III.
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
1.
Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrecht einschließlich Reise- und Umzugskostenrecht, Beihilferecht;
2.
Allgemeine Finanzpolitik und öffentliche Finanzwirtschaft;
3.
Haushaltswesen sowie Flexibilisierung des Haushaltsrechts einschließlich Budgetierung sowie grundsätzliche Fragen des Förderwesens insbesondere Fragen des Zuwendungsrechtes sowie haushaltsrechtliche Fragen zur Förderpolitik und zur Veranschlagung von Förderprogrammen, Kassen- und Rechnungswesen einschließlich Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzplanung;
4.
Finanzbeziehungen zu Bund, Ländern und Gemeinden;
5.
Abschluß von Rahmenverträgen für den Freistaat Sachsen;
6.
Lastenausgleich und Entschädigung daraus;
7.
Vermögen und Schulden
 
a)
staatliche Liegenschaften (ohne Staatswaldvermögen),
 
b)
staatliche Unternehmen und Beteiligungen,
 
c)
Staatschuldenverwaltung,
 
d)
Kreditfragen,
 
e)
staatliche Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen,
 
f)
Behördenunterbringung,
 
g)
Wohnungsfürsorge für Bedienstete des Freistaates Sachsen;
8.
Verteidigungslasten und Liegenschaftsfragen der Streitkräfte;
9.
Steuerwesen und Steuerverwaltung, Besitz- und Verkehrssteuern, Landes-, Gemeinde- und Bundessteuern, Kosten- und Gebührenwesen, Steuerberatungswesen;
10.
Geld- und Kreditwesen einschließlich Sparkassenwesen;
11.
Staatshochbau
 
a)
allgemeiner Landesbau,
 
b)
Realisierung des Hochschulbaus,
 
c)
Baumaßnahmen des Bundes,
 
d)
Baumaßnahmen Dritter,
 
e)
Mitwirkung bei Zuwendungsbaumaßnahmen;
12.
Zusammenarbeit mit der TLG Treuhandliegenschaftsgesellschaft mbH;
13.
Zusammenarbeit mit der BvS-Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, soweit Angelegenheiten des Geschäftsbereiches betroffen sind.
IV.
Sächsisches Staatsministerium der Justiz
1.
Sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich der
 
a)
ordentlichen Gerichtsbarkeit,
 
b)
Verwaltungsgerichtsbarkeit,
 
c)
Finanzgerichtsbarkeit,
 
d)
Sozialgerichtsbarkeit,
 
e)
Arbeitsgerichtsbarkeit,
 
f)
Disziplinargerichtsbarkeit und
 
g)
Staatsanwaltschaft;
2.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare;
3.
Grundbuchwesen;
4.
Bundes- und Landesverfassung;
5.
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen;
6.
Vertretung des Freistaates Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof;
7.
Grundsatzfragen des Staatskirchenrechtes und grundlegende vertragliche Beziehungen des Staates zu den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechtes;
8.
Bearbeitung zwischenstaatlicher Angelegenheiten der Rechtspflege;
9.
Ausarbeitung von Gesetzentwürfen, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind, rechtliche Begutachtung von Gesetzentwürfen, insbesondere Angelegenheiten des Normprüfungsausschusses (Führung des Vorsitzes, Zusammenarbeit mit der Sächsischen Staatskanzlei und dem Sächsischen Staatsministeriums des Innern), Fragen der Gesetzesfolgenabschätzung;
10.
Rechtsbereinigung und Rechtsvereinfachung;
11.
Bereinigung von SED-Unrecht, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind;
12.
Rechtsfragen hinsichtlich der Tätigkeit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit;
13.
Angelegenheiten der Volksgesetzgebung;
14.
sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich
 
a)
des Justizvollzugs,
 
b)
der Bewährungshilfe und
 
c)
der Gerichtshilfe;
15.
Gnadensachen (soweit nicht die Sächsische Staatskanzlei oder andere Ressorts zuständig sind, vergleiche I. Nr. 3);
16.
Prüfung und Ausbildung des juristischen Nachwuchses und der Anwärter für die Laufbahnen der in Nummer 1 genannten Gerichtsbarkeiten und der in Nummer 14 genannten Dienststellen, Fortbildung der Justizbediensteten;
17.
Schulen im Bereich der Rechtspflege und des Strafvollzuges.
V.
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
1.
Angelegenheiten von Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften, soweit nicht das Sächsische Staatsministerium der Justiz zuständig ist, insbesondere Religionsunterricht und Sondergruppen mit religiösem Anspruch;
2.
Schulische Bildung und Erziehung, insbesondere
 
a)
allgemeinbildende Schulen,
 
b)
Förderschulen,
 
c)
berufsbildende Schulen,
 
d)
Schulen des zweiten Bildungsweges,
 
e)
Bildungsplanung, Bildungsinformation und Bildungsberatung,
 
f)
Lehreraus- und -fortbildung einschließlich der zuständigen Fachseminare, des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung und der Sächsischen Akademie für Lehrerfortbildung,
 
g)
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Lehrerausbildung und Durchführung der Lehramtsprüfungen,
 
h)
Anerkennung und Bewertung ausländischer Schulabschlüsse,
 
i)
Feststellung der Gleichwertigkeit von inländischen Bildungsabschlüssen, soweit nicht das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig ist (vergleiche VI. Nr. 1k),
 
j)
Prüfung und Anerkennung von Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer,
 
k)
Förderung der deutschen Sprache im Ausland einschließlich der Frage der Lehrerentsendung,
 
l)
überregionale und internationale kulturelle Angelegenheiten,
 
m)
schulische Angelegenheiten der Sorben;
3.
Weiterbildung;
4.
Landeszentrale für politische Bildung;
5.
Angelegenheiten des Sports einschließlich der nicht dem SGB VIII unterliegenden Sportarbeit mit Jugendlichen;
6.
Schuljugendarbeit, Schultheater;
7.
Heimatpflege, Laienmusik;
8.
Musikschulen;
9.
sonstige Angelegenheiten im Bereich von Kultus, soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist.
VI.
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
1.
Hochschulen, insbesondere
 
a)
Universitäten einschließlich Universitätskliniken,
 
b)
Fachhochschulen,
 
c)
Kunsthochschulen,
 
d)
Fernstudium und wissenschaftliche Weiterbildung,
 
e)
Hochschulplanung,
 
f)
vorbereitende Planung des Hochschulbaus,
 
g)
Zulassungs- und Kapazitätsangelegenheiten,
 
h)
Studien- und Prüfungsordnungen,
 
i)
Studentische Angelegenheiten, Information und Beratung, Studentenwerke,
 
j)
überregionale und internationale Angelegenheiten,
 
k)
Anerkennung und Bewertung ausländischer und inländischer Hochschulabschlüsse sowie Gleichwertigkeitsfeststellung und Nachdiplomierung inländischer Bildungsabschlüsse im Hochschulbereich, die bis zum 31. Dezember 1993 erworben wurden (mit Ausnahme pädagogischer, juristischer und medizinischer Abschlüsse);
2.
Ausbildungsförderung an Schulen und Hochschulen;
3.
Berufsakademie Sachsen;
4.
Grundlagenforschung, angewandte Forschung (soweit nicht VII. Nr. 13, 14 und IX. Nr. 3);
5.
wissenschaftliche, institutionell vom Land oder nach Artikel 91 b GG geförderte Einrichtungen außerhalb der Hochschulen (insbesondere Forschungseinrichtungen der Hermann von Helmholtz Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren – HGF und der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz – WGL, Einrichtungen der Fraunhofer Gesellschaft – FhG und Max Planck Gesellschaft – MPG, die Deutsche Forschungsgemeinschaft – DFG), Forschungszentren an Fachhochschulen, An-Institute an den Hochschulen;
6.
Forschungsförderung, Technologie- und Wissenstransfer der Hochschulen sowie der unter Nummer 5 genannten Einrichtungen (zur Zuständigkeit für Technologietransfer vergleiche VII. Nr. 14);
7.
öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken;
8.
Staatliche Theater, Orchester, Museen und Sammlungen;
9.
Allgemeine Kunst- und Kulturförderung (unter anderem Musik, Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Literatur, Soziokultur, Film und Video), Förderung der Kulturpflege der Kulturräume gemäß § 6 Abs. 2 SächsKRG;
10.
Fachbehörden für alle Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (Landesamt für Denkmalpflege und Landesamt für Archäologie mit dem Landesmuseum für Vorgeschichte);
11.
Angelegenheiten der Sorben;
12.
Rechtsaufsicht über die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen und die Sächsische Akademie der Künste.
VII.
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
1.
Öffentliches Auftragswesen, grundsätzliche Angelegenheiten der VOL und VOF;
2.
Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsordnung, Wirtschaftsrecht;
3.
Industrie, Handwerk, Handel, Freie Berufe, Dienstleistungen, Gewerbe, Aufsicht über die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern, Angelegenheiten der Wirtschaftsprüfer, Genossenschaftswesen, Ingenieurgesetz, Aufsicht über die Ingenieurkammer;
4.
Außenwirtschaft, Messen und Ausstellungen;
5.
Zusammenarbeit mit der BvS-Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und der BMGB-Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH;
6.
Zusammenarbeit mit der TLG Treuhandliegenschaftsgesellschaft mbH, soweit Angelegenheiten des Geschäftsbereichs betroffen sind;
7.
Zusammenarbeit mit der Stiftung Innovation und Arbeit Sachsen;
8.
Preise, Wettbewerb, Kartelle, Verbraucherfragen;
9.
Börsenwesen, Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung);
10.
Fremdenverkehr, Freizeit und Erholung, Kurorte und Heilbäder (mit Ausnahme der staatlichen Bäder);
11.
Wirtschaftsförderung, regionale und sektorale Strukturentwicklung (mit Ausnahme des Förderprogrammes INTERREG III);
12.
Technologiepolitik;
13.
Technologieförderung, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Technologiezentren (unbeschadet der Zuständigkeit der SK nach I. Nr. 20, 21, 22);
14.
Telematik und Multimedia (soweit nicht die Staatskanzlei nach I. Nr. 20, 21, 22 oder ein anderes Staatsministerium zuständig ist), Post und Telekommunikation;
15.
Energiewirtschaft, Energieaufsicht, Bergbau, Bergbausanierung und Bergaufsicht, Rohstofferkundung und Standortplanung;
16.
Beschäftigung und Arbeitsmarkt, berufliche Umschulung;
17.
Arbeitsrecht, Betriebsverfassung und Unternehmensverfassung, Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen, Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand;
18.
berufliche Bildung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft;
19.
Mess-, Eich- und technisches Prüfwesen;
20.
Sozialer Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Technischer Arbeitsschutz, Sicherheitstechnik und Gerätesicherheit (überwachungsbedürftige Anlagen, Sprengstoffrecht, Gefahrstoffrecht (mit Ausnahme der Belange des Umweltschutzes), Strahlenschutz im Geltungsbereich der Röntgenverordnung, aktive Medizinprodukte;
21.
Verkehrswesen, insbesondere Verkehrspolitik, Landesverkehrsplanung, Straßenverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Luftverkehr einschließlich Luftaufsicht, Eisenbahnen, Binnenschifffahrt, Fahrzeugtechnik und neue Verkehrstechnologien, Verkehrssicherheit (soweit nicht Aufgabe der Polizei);
22.
Straßenbauverwaltung (Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen), technische Verwaltung der Kreisstraßen, Straßenrecht, Grundsatzfragen des Straßenwesens, Förderung des kommunalen Straßenbaues.
VIII.
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie
1.
Sozialstruktur und Sozialplanung;
2.
Sozialversicherung, Aufsicht über Träger der Sozialversicherung, ihre Verbände und die von ihnen betriebenen Einrichtungen, Berufsbildung in der Sozialversicherung nach dem Berufsbildungsgesetz, soziale Entschädigung, Kriegsopferfürsorge;
3.
Bereinigung von SED-Unrecht (Durchführung der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung);
4.
Familienpolitik, Erziehungsgeld, Kinder- und Jugendhilfe inklusive Kindertageseinrichtungen sowie angrenzende Rechtsbereiche, Unterhaltsvorschuß, Unterhaltssicherung;
5.
Wohlfahrtspflege, Sozialhilfe, Sammlungswesen;
6.
Behindertenrecht, Rehabilitation Behinderter, Seniorenpolitik, Altenhilfe;
7.
Recht der sozialen und sozialpflegerischen Berufe;
8.
Gesundheitswesen, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhausplanung und -finanzierung einschließlich des Pflegesatzwesens, Apotheken- und Arzneimittelwesen sowie Angelegenheiten der inaktiven Medizinprodukte, gesundheitlicher Umweltschutz, Recht der Heilberufe, Recht der Gesundheitsfachberufe, psychiatrische Versorgung einschließlich des Maßregelvollzuges;
9.
gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung;
10.
Veterinärwesen mit Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsschutz, Tierarzneimittelwesen und Tierschutz;
11.
Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen; Gräber von Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft, verwaiste jüdische Friedhöfe.
IX.
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
1.
Grundsatzfragen der Agrar-, Forst- und Umweltpolitik, überregionale und internationale Angelegenheiten;
2.
Agrar- und Umweltrecht, Umweltinformation, Umweltbildung;
3.
angewandte Agrar-, Forst-, Jagd- und Umweltforschung;
4.
Gewässerbewirtschaftung, Gewässerschutz, oberirdische Gewässer, Grundwasser, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Wasserbau;
5.
Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Altlasten;
6.
geowissenschaftliche und bodenkundliche Landesaufnahme einschließlich Risikoabschätzungen, Bodeninformationssysteme;
7.
Immissionsschutz, technischer Umweltschutz, Klimaschutz;
8.
Sicherheit in der Kerntechnik, Aufsicht nach dem Atomgesetz, Umweltradioaktivität, Strahlenschutz, soweit nicht ein anderes Ministerium zuständig ist;
9.
landwirtschaftliche und umweltpolitische Belange der Bio- und Gentechnologie; Gesetzesvollzug in der Bio- und Gentechnologie;
10.
Gefahrstoffrecht (mit Ausnahme der Belange des Arbeitsschutzes), Anmeldung neuer und Prüfung alter Stoffe;
11.
Naturschutz und Landschaftspflege, Biotop- und Artenschutz;
12.
Landschaftsökologie und Landschaftsplanung, Landeskultur, Entwicklung des ländlichen Raumes, Dorfentwicklung, ländliche Neuordnung, landwirtschaftliche Meliorationen und Wegebau im ländlichen Raum;
13.
Agrarstruktur, Agrarförderung einschließlich Ausgleichsleistungen, landwirtschaftlicher Grundstücks- und Pachtverkehr, fachbezogene Angelegenheiten des Agrarsozialwesens;
14.
Ernährungswirtschaft,
 
a)
Ernährungssicherstellung,
 
b)
Verbraucheraufklärung,
 
c)
Ernährungsberatung,
 
d)
Ernährungsnotfallvorsorge,
 
e)
Hauswirtschaft;
15.
Landwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugung einschließlich umweltgerechter Landwirtschaft und Gartenbau, Freizeitgartenbau und nicht erwerbsmäßige Landbewirtschaftung, Fischerei, agrarproduktionsbezogener Ressourcenschutz, Nachwachsende Rohstoffe, Weinbau;
16.
Vermarktung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Erzeugnisse, Agrarmarktstruktur, Absatzförderung;
17.
Berufliche Bildung im Bereich der Land-, Forst- und Hauswirtschaft gemäß Berufsbildungsgesetz, berufsbezogene Weiterbildung im ländlichen Raum;
18.
Forstwirtschaft, Waldökologie, Bewirtschaftung des Staatswaldes, Betreuung und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes, Verwaltung des Staatswaldvermögens (in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen), Holzmarkt, Jagdwesen;
19.
Fachaufsicht über die staatlichen Domänen und den staatlichen landwirtschaftlichen Streubesitz;
20.
Angelegenheiten vereinigungsbedingter Sonderaufgaben, soweit es den eigenen Geschäftsbereich betrifft.

Die vorstehende Abgrenzung der Geschäftsbereiche tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Gleichzeitig tritt der Beschluss vom 17. November 1998 (SächsABl. 1998 S. 874) außer Kraft.

Dresden, den 10. November 1999

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1999 Nr. 48, S. 1008

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 29. Dezember 2000

    Fassung gültig bis: 1. Mai 2002