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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Berufsbegleitende Qualifizierung im Sozial- und Gesundheitsbereich – Bereich Behindertenhilfe“

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Berufsbegleitende Qualifizierung im Sozial- und Gesundheitsbereich – Bereich Behindertenhilfe“ vom 10. Juni 2005 (SächsABl. S. 579), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 606, SächsABl. 2008 S. 332)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
„Berufsbegleitende Qualifizierung im Sozial- und Gesundheitsbereich – Bereich Behindertenhilfe“

Vom 10. Juni 2005

Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Ziffer II Punkt A der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem ESF mitfinanzierten Projekten“ (ESF-Richtlinie) vom 19. Mai 2005 (SächsABl. S. 467) berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte im Bereich Behindertenhilfe. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen.

1.    Förderziel:
Ziel ist es, Beschäftigte im Bereich Behindertenhilfe zu qualifizieren.
Die Projekte sollen damit einen Beitrag zur der Sicherung der Beschäftigung leisten.

2.    Zielgruppe:

a)
Gruppenleiter in Werkstätten für behinderte Menschen;
b)
Mitarbeiter von Wohnstätten, Werkstätten für behinderte Menschen, Beratungsstellen und im Bereich offene Hilfen, gegebenenfalls in Integrationsgruppen in Kindertageseinrichtungen;
c)
Mitarbeiter, die im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich sowie im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) tätig sind;
d)
Mitarbeiter von Wohnstätten, ambulanten- und familienentlastenden Diensten.

Ausgenommen sind Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen und Mitarbeiter von Einrichtungen bei denen die Öffentliche Hand die Kapitalmehrheit hält.

3.    Gegenstand der Förderung:
Förderung von Projekten in folgenden Teilbereichen:

a)
Sonderpädagogische Zusatzqualifizierung für Gruppenleiter in Werkstätten für behinderte Menschen;
b)
berufsbegleitende Weiterbildung – Gebärdensprache;
c)
berufsbegleitende Qualifizierung zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen;
d)
Heilpädagogische Zusatzqualifikation (HPZ-2003).

4.    Zuschussfähigkeit:
Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung. Die Nachrangigkeit der ESF-Förderung ist dann gewährleistet, wenn die potentiellen Teilnehmer keine vergleichbaren Leistungen nach nationalem Recht, insbesondere dem Sozialgesetzbuch, in Anspruch nehmen können.

5.    Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen, Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen, die die beschriebenen Projekte durchführen, sein.

6.    Antragsverfahren:
Auf die Einreichung von Projektvorschlägen wird verzichtet. Die Anträge sind bis zum jeweiligen Stichtag einzureichen und müssen mindestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn eingereicht sein. Stichtag für die Einreichung von Projektanträgen ist jeweils der erste Werktag eines neuen Quartals.
Die Einreichung des vollständigen und verbindlichen Projektantrages erfolgt über das zuständige Consultbüro Kommunalentwicklung Sachsen GmbH. Gleichzeitig ist die Antragstellung auf elektronischem Wege über das Internet-Portal
www.esf-in-sachsen.de bei der
      Sächsischen Aufbaubank – Förderbank
      Pirnaische Straße 9
      01069 Dresden
      Tel.:    0351/4910-4930
      Fax:    0351/4910-1015
vorzunehmen.
Das Internetportal verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben und Art der einzureichenden Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger).

7.    Auswahlverfahren:
Aus den eingereichten Anträgen werden förderfähige und förderwürdige Anträge ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung des zuständigen Regionalen Koordinierungskreises (RKK) und nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der Projekte sind:

  • Konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur;
  • konkret nachgewiesener Bedarf;
  • Orientierung an den jeweiligen fachlichen Empfehlungen:
  • zu a) Rahmenprogramm für die Sonderpädagogische Zusatzqualifikation der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen,
  • zu c) Materialien zur beruflichen Bildung des Bundesinstitutes für Berufsbildung Nummer 110: Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen – Lehrgangsempfehlung,
  • zu d) Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Durchführung der heilpädagogischen Zusatzqualifikation (HPZ-2003).

Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Dresden, den 10. Juni 2005

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales
Schubert
Referatsleiterin

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2005 Nr. 27, S. 579
    Fsn-Nr.: 559-V05.4

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 8. Juli 2005

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2009