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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2004; RAP Stra 04

Vollzitat: Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2004; RAP Stra 04 vom 7. Juni 2005 (SächsABl. S. 535), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 13. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 852)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zu den Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2004; RAP Stra 04

Vom 7. Juni 2005

Das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen hat mit Allgemeinem Rundschreiben Nummer 12/2005 vom 20. April 2005 die „Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2004; RAP Stra 04“ eingeführt.

Die RAP Stra 04 trägt den neueren technischen Entwicklungen der Regelwerke im Straßenbau Rechnung.

Diese Richtlinien legen die allgemeinen Grundsätze, Voraussetzungen und besonderen Anforderungen an Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau fest und regeln das Verfahren für die privatrechtliche Anerkennung als Prüfstelle im Straßenbau.

Die Antragsunterlagen sind bei der
    LISt Gesellschaft für Straßenwesen und
    ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH,
    Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz,
einzureichen.

Hiermit wird die RAP Stra 04 für den Bereich der sächsischen Straßenbauverwaltung eingeführt.

Bisherige Bekanntmachungen des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur RAP Stra werden aufgehoben.

Die RAP Stra 04 sind beim FGSV Verlag GmbH, 50999 Köln, Wesselinger Straße 17, zu beziehen.

Dresden, den 7. Juni 2005

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Wange
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2005 Nr. 26, S. 535
    Fsn-Nr.: 422-V05.7

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 7. Juni 2005

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2007