Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über den Vollzug der Verordnung über Schutzbestimmungen und Ausgleichsleistungen für erhöhte Aufwendungen der Land- und Forstwirtschaft in Wasserschutzgebieten (SächsSchAVO)
Vom 14. Februar 2002
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft gibt für den Vollzug der Verordnung über Schutzbestimmungen und Ausgleichsleistungen für erhöhte Aufwendungen der Land- und Forstwirtschaft in Wasserschutzgebieten (SächsSchAVO) vom 2. Januar 2002 (SächsGVBl. S. 21) bekannt:
- 1.
- In Anhang 1
Empfehlungen für pauschalierte Ausgleichsbeträge (Richtwertkatalog) aufgrund von § 10 Abs. 1 Satz 4 SächsSchAVO.
- 2.
- In Anhang 2
Empfehlungen zum Abschluss von Verträgen über die land- und forstwirtschaftliche Nutzung in Wasserschutzgebieten und die Zahlung von Ausgleich (Mustervertrag).
- 3.
- In Anhang 3
Amtlicher Vordruck für Anträge auf Ausgleich für wirtschaftliche Nachteile auf landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgrund von § 7 Abs. 2 SächsSchAVO.
- 4.
- In Anhang 4
Amtlicher Vordruck für Anträge auf Ausgleich für wirtschaftliche Nachteile auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen aufgrund von § 7 Abs. 2 SächsSchAVO.
Die Anhänge sind als Datei im Internet unter:
Internetadresse | Ministerium/Bereich |
---|---|
www.smul.sachsen.de | → Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft |
→ Umwelt | |
→ Wasser |
Dresden, den 14. Februar 2002
Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Dr. Jeschke
Abteilungsleiter
Anhang 1
Datengrundlagen und Kalkulationen
Empfehlungen für pauschalierte Ausgleichswerte (Richtwertkatalog)
gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 SächsSchAVO
Gliederung
- I.
- Veranlassung und Zielstellung
- II.
- Methoden und Datengrundlagen
- III.
- Ergebnisse
Ergebnisteil
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Kürzel | Bedeutung |
---|---|
Abs. | Absatz |
Akh | Arbeitskraftstunden |
AWS | Anwelksilage |
AZ | Aktenzeichen |
FB | Fachbereich |
FM | Frischmasse |
i.d.R. | in der Regel |
K | Kalium |
KTBL | Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft |
LfL | Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft |
MJ ME | Mega-Joule-Metabolische-Energie |
MK | Maschinenkosten |
N | Stickstoff |
Nr. | Nummer |
P | Phosphor |
PSM | Pflanzenschutzmittel |
RL | Richtlinie |
SächsSchAVO | Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Schutzbestimmungen und Ausgleichsleistungen für erhöhte Aufwendungen der Land- und Forstwirtschaft in Wasserschutzgebieten (SächsSchAVO) vom 2. Januar 2002 (SächsGVBl. S. 21) |
S. | Seite |
Sh | Schlepperstunden |
SML | Sächsisches Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten |
SMUL | Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft |
TM | Trockenmasse |
TS | Trockensubstanzgehalt |
UL | Programm „Umweltgerechte Landwirtschaft“ |
ZMP | Zentrale Markt- und Preisberichtstelle |
ZWF | Zwischenfrucht |
I Veranlassung und Zielstellung
Aufgrund des sächsischen
Haushaltsbegleitgesetzes
2 haben die Begünstigten der Wasserschutzgebietsfestsetzung – in der Regel die Wasserversorger – ab 2003 den Ausgleich an Landwirte, die in sächsischen Wasserschutzgebieten wirtschaften, zu leisten.
Das Ausgleichsverfahren ist in der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen
SächsSchAVO geregelt.
Die
SächsSchAVO regelt das Ausgleichsverfahren für den Fall, dass keine Vereinbarungen über den Ausgleich zwischen den Beteiligten zustande kommen (Regelausgleichsverfahren). Pauschalausgleichsbeträge können in der
SächsSchAVO aus rechtlichen Gründen nicht – so wie in der am 1. Januar 2002 außer Kraft getretenen
SächsSchAVO in der Fassung vom 23. Januar 2001 (SächsGVBl. S. 98) – festgelegt werden. Es werden lediglich die Kriterien für die Berechnung des Ausgleichs bestimmt (
Anlage 3 der SächsSchAVO), das heißt insbesondere die ausgleichspflichtigen Tatbestände und die Grundlagen für die Ausgleichsermittlung (nur verbal, keine Beträge). Den Beteiligten wird jedoch empfohlen, Vereinbarungen über den Ausgleich zu treffen. Gegenüber dem Regelausgleichsverfahren ergeben sich dadurch vor allem folgende Vorteile:
- Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten,
- Aufwandsminderung und Planungssicherheit gegenüber dem für beide Seiten aufwendigen Regelausgleichsverfahren nach SächsSchAVO, vor allem wenn Verträge ohne Befristung oder mit mehrjähriger Laufzeit und mit pauschalierten Ausgleichsbeträgen abgeschlossen werden,
- Möglichkeit, flexiblere Regelungen zu treffen, zum Beispiel hinsichtlich der Fristen für die Ausgleichszahlung.
Nach § 10 Abs. 1 Satz 4
SächsSchAVO können vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Empfehlungen für pauschalierte Ausgleichsbeträge im Sächsischen Amtsblatt bekannt gegeben werden. Vor diesem Hintergrund besteht das Ziel der vorliegenden Kalkulationen darin, den Beteiligten Empfehlungen für pauschalierte Ausgleichsbeträge an die Hand zu geben, um sie bei der Ermittlung und Abstimmung der Ausgleichshöhe zu unterstützten. Diese Empfehlungen können für den Abschluss vertraglicher Vereinbarungen, aber auch beim Regelausgleichsverfahren als Grundlage herangezogen werden.
Die kalkulierten Richtwerte stellen durchschnittliche Richtsätze für wirtschaftliche Nachteile dar, die im Mittel bei Einhaltung einzelner ausgleichspflichtiger Schutzbestimmungen in der sächsischen Landwirtschaft entstehen.
Zielstellung der vorliegenden Kalkulationen ist es, Empfehlungen für pauschalierte Ausgleichsbeträge für die Schutzbestimmungen nach
SächsSchAVO – soweit fachlich sinnvoll und möglich – zu erstellen, um die Beteiligten bei der Ermittlung der Ausgleichshöhe zu unterstützen. Zum Öko-Landbau können keine pauschalierten Richtwerte angegeben werden.
Für die nachstehend genannten ausgleichspflichtigen Schutzbestimmungen gemäß
Anlage 3 der SächsSchAVO werden
- Datengrundlagen für die Ermittlung des wirtschaftlichen Nachteils und
- mehrjährig gültige Richtwerte für pauschalierte Ausgleichsbeträge – soweit realisierbar –
erstellt:
- 1.
- Gebot der Grünlandnutzung (ohne Düngung, ohne Pflanzenschutzmittel, Abfuhr des Mähgutes) in Schutzzone 1 (nach Nummer 1.1 Anlage 1 SächsSchAVO)
- 2.
- Beschränkung der N-Zufuhr mit Wirtschaftsdünger auf maximal 135 kg/ha (Ackerland) bzw. 170 kg/ha (Grünland) (nach Nummer 2.3 Anlage 1 SächsSchAVO)
- 3.
- Begrünung durch Zwischenfruchtanbau (nach Nummer 2.5 Anlage 1 SächsSchAVO)
- 4.
- Verbot der Flüssigdungausbringung in Schutzzone II (nach Nummer 3.5 Anlage 1 SächsSchAVO)
- 5.
- Verpflichtung zur Durchführung einer N min -Untersuchung nach der Ernte in Schutzzone III (nach Nummer 3.5 Anlage 1 SächsSchAVO)
- 6.
- Verbot Foliensilos, Freigärhaufen, Feldmieten zu errichten und zu betreiben (nach Nummer 3.10 Anlage 1 SächsSchAVO)
- 7.
- Verbot des Pflugeinsatzes oder Gebot der Anwendung des Mulchsaatverfahrens zu bestimmten Früchten – soweit in der einzelnen Wasserschutzgebietsverordnung festgelegt – (nach Ziffer III Nr. 6 Anlage 3 der SächsSchAVO)
- 8.
- Verminderung der Höhe der bedarfsgerechten N-Düngung um 20 % – soweit in der einzelnen Wasserschutzgebietsverordnung festgelegt – (nach Ziffer III Nr. 7 Anlage 3 der SächsSchAVO).
II. Methoden und Datengrundlagen
Als Methoden zur Kalkulation von Richtwerten für pauschalierte Ausgleichsbeträge werden die in
Anlage 3 der SächsSchAVO festgelegten Berechnungsgrundlagen zu den einzelnen Schutzbestimmungen herangezogen.
Die Datengrundlagen zur Kalkulation der Richtwerte sind den im Literaturverzeichnis genannten Quellen entnommen.
Die Datengrundlagen und Richtwerte sind als Empfehlung für den zu vereinbarenden Ausgleichsbetrag, bezogen auf die jeweilige Schutzbestimmung, zusammengestellt worden. Die aufgeführten Beispielrechnungen stellen den Rahmen für weitere Kalkulationen dar.
Folgende Angaben bilden die Datengrundlage für alle Kalkulationen:
- a)
- Für die Erträge der Marktfrüchte, des Ackerfutters und der Grünlandnutzungsformen erfolgte eine Differenzierung in drei Ertragsstufen: niedrig, mittel, hoch. Dabei entspricht die mittlere Variante dem langjährigen sächsischen Durchschnitt. Die Festlegung der Ertragsleistungen für Verfahren des Marktfrucht- und Ackerfutterbaus erfolgte auf der Grundlage agrarstatistischer Erhebungen (besondere Ernteermittlung der letzten drei Jahre; Kreismittel sächsischer Verwaltungsbezirke) sowie von Ertragsfeststellungen des Fachbereichs Bodenkultur und Pflanzenbau der LfL (Durchschnittserträge für Löß-, Verwitterungs- und Diluvial-Standorte). Die Ertragsstufen für die Formen der Grünlandnutzung wurden in Anlehnung an die Orientierungserträge für Grünland im Freistaat Sachsen (Fachbereich Tierzucht, Fischerei und Grünland der LfL) festgelegt.
- b)
- Die durchschnittlichen Ertragsminderungen je Kultur und Ertragsstufe wurden von der LfL aus Ertragserhebungen im Rahmen von N-Düngesteigerungsversuchen ermittelt.
- c)
- Für die Preise der einzelnen Kulturen ist der Durchschnitt über mehrere Qualitäten im dreijährigen Mittel auf der Basis der Statistik der ZMP und Analysen des Fachbereiches Markt und Ernährung der LfL zu Grunde gelegt. Die Preise beziehen sich ausschließlich auf konventionell erzeugte Ware.
- d)
- Zur Bewertung des Grünlands und des Ackerfutters wurde ein Substitutionswert in DM je 10 MJ ME anhand des durchschnittlichen Marktpreis für Kraftfutter (MLF 18/3) als dreijähriges Mittel angesetzt.
- e)
- Die Preisangaben sind ausgehend von vorliegenden Statistiken in DM-Beträgen ermittelt worden. Aktuelle KTBL-Daten sind als vorliegende EUR-Angaben eingeflossen. Eine Umrechnung in Euro (Umrechnungsfaktor: 1,95583 DM = 1,00 EUR) erfolgte erst anhand des jeweiligen Endergebnisses der einzelnen Berechnungen. Die Richtwerte für pauschalierte Ausgleichsbeträge sind in DM und EUR ausgewiesen.
- h)
- Angaben zur Düngung
einzelner Kulturen richten sich nach den Entzugswerten für N, P und K (Quelle: Broschüre „Ordnungsgemäßer Einsatz von Düngern entsprechend der Düngeverordnung“, SML 1997). Für Marktfrüchte und Ackerfutter wird dabei der Düngungsbedarf unter folgenden Annahmen ermittelt:
- N min liegt im Normalbereich
- P- und K-Gehalt im Boden entsprechen mittlerer Versorgungsstufe C
- Entzugswerte beziehen sich ausschließlich auf den Kornentzug
- Nebenprodukte verbleiben auf dem Schlag.
- i)
- Folgende Preise für die Nährstoffe sind bei der Kalkulation der Düngungskosten beziehungsweise des Nährstoffwertes von Wirtschaftsdüngern zum Ansatz gekommen:
Preise Nährstoff Preis/Einheit Nährstoff Preis/Einheit – N 1,00 DM/kg – P 2 O 5 1,15 DM/kg P 2,61 DM/kg – K 2 O 0,55 DM/kg K 0,66 DM/kg. - j)
- Die Kalkulationen der Maschinenkosten erfolgte auf Grundlage der aktuellen KTBL-Datensammlung und der Datensammlung „Orientierungswerte Festkosten, Betriebswirtschaftliche Planungsunterlagen – Ergänzungslieferung“ (LfL, 2001). Innerhalb der Betriebsstoffkosten wurde unter Berücksichtigung der Steuern und Steuerrückerstattungen Kalkulationspreis für Dieselkraftstoff in Höhe von 1,30 DM/l (netto) zu Grunde gelegt. Es wurde ein mittlerer Mechanisierungsgrad unterstellt.
- k)
- Hagelversicherung: Die Höhe des Beitragssatzes ergibt sich aus dem Grundbetrag je 1 000,– DM Marktleistung zuzüglich üblicher Gefahrenzuschläge in % des Grundbetrages. Es wurden die durchschnittlichen Prämiensätze gemäß dem derzeitigen Angebot der in Sachsen marktführenden Versicherungsunternehmen angesetzt.
- l)
- Bei der Kalkulation der Trocknungskosten wurden gebietstypische Niederschlagsmengen, insbesondere während der Erntezeit, berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der Niederschlagsverteilung nicht jedes Jahr der gesamte Ertrag getrocknet wird. In den Kalkulationen wurde unterstellt, dass im Durchschnitt bei Getreide 20 %, bei Ölfrüchten und Körnerleguminosen 50 % des Ertrages und bei Körnermais jährlich die Gesamterntemenge getrocknet werden muss. Diese Unterstellungen können gebietsspezifisch angepasst werden.
Weiterhin wurden bei der Kalkulation folgende Sachverhalte zu Grunde gelegt:Kalkulation der Trocknungskosten Trocknungsgut Trocknungsumfang Energieaufwand/-
dt Trockengut 3Aus-
gangs-
feuchte
%Basis-
feuchte
%Wasser-
entzug
%Strom
[kWh]Öl
[l]Getreide 20 14 6 0,80 1,10 Körnermais 35 14 21 3,20 4,50 Ölfrüchte 16 9 7 0,80 1,20 Leguminosen 25 14 11 1,50 2,10 Hinweis: Eine Aktualisierung des Richtwertekatalogs erfolgt, sobald erhebliche Veränderungen (Preise, Kosten, Erträge) eintreten, spätestens jedoch Ende 2006.
III. Ergebnisse
Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Ergebnisteil zusammengestellt.
Literaturverzeichnis
Titel | Herausgeber | |
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Titel | Herausgeber | |
|
||
1 | Entwicklungsplan für den Ländlichen Raum | SMUL; 2000 |
2 | Markt- und Preisberichterstattungen (diverse) | ZMP Zentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft |
3 | Richtsätze für die Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen | Bayrische Landesanstalt für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur; Heft 31, April 2001 |
4 | Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen | Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft; Mai 2000 |
5 | Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung von Schäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen und Grundstücken | Verband der Landwirtschaftskammern in der Bundesrepublik Deutschland, Heft 31, Ausgabe 2000 |
6 | Datensammlung Betriebsplanung 1999/2000 | KTBL; 16. Auflage 1999 |
7 | Taschenbuch Landwirtschaft 2000/01 | KTBL; 20. Auflage 2000 |
8 | Datensammlung Deckungsbeiträge Pflanzen- und Tierproduktion im Freistaat Sachsen | Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft; 9/1999 |
9 | Datensammlung Orientierungswerte Festkosten | Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft; 11/1999 |
10 | Datensammlung Orientierungswerte Festkosten – Ergänzungslieferung | Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft; 03/2001 |
11 | Ordnungsgemäßer Einsatz von Düngern entsprechend der Düngeverordnung | SMUL; August 1997 |
12 | Sächsischer Agrarbericht 2000 | SMUL; März 2001 |