Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
über die Änderung der Liste der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen gemäß § 3 Absatz 5 des Sächsischen Kurortegesetzes
Vom 14. November 2017
Auf der Grundlage des § 3 Absatz 5 des Sächsischen Kurortegesetzes vom 9. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1022), das zuletzt durch das Gesetz vom 25. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, gibt das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen (Stand: 14. November 2017) bekannt.
Dresden, den 14. November 2017
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Ortmann
Referatsleiter
Anlage 1
Staatlich anerkannte Kurorte im Freistaat Sachsen
Anlage 2
Staatlich anerkannte Erholungsorte im Freistaat Sachsen