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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Vierte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Stundentafeln

Vollzitat: Vierte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Stundentafeln vom 15. April 2024 (MBl. SMK S. 48)

Vierte Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Stundentafeln

Vom 15. April 2024

Die VwV Stundentafeln vom 20. Juni 2018 (MBl. SMK S. 347), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 17. August 2021 (MBl. SMK S. 139) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 287), wird wie folgt geändert:

I.

1.
In Ziffer III Nummer 4 Satz 2 wird die Angabe „9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385)“ durch die Angabe „1. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 287)“ ersetzt.
2.
Ziffer IV wird wie folgt geändert:
a)
In Nummer 4 und in Nummer 5 Satz 2 werden jeweils vor dem Wort „Schüler“ die Wörter „Schülerinnen und“ eingefügt.
b)
Nummer 6 wird wie folgt geändert:
aa)
Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Schülerinnen und Schüler an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die Klassen zur Erlangung der Berufsreife besuchen, werden entsprechend der Anlage 2n unterrichtet.“
bb)
Im neuen Satz 3 werden vor dem Wort „Schüler“ die Wörter „Schülerinnen und“ eingefügt und wird die Angabe „Anlage 2n“ durch die Angabe „Anlage 2o“ ersetzt.
c)
In Nummer 7 werden die Wörter „Anlagen 2o und 2p“ durch die Wörter „Anlagen 2p und 2q“ ersetzt.“
d)
Nummer 8 wird wie folgt geändert:
aa)
In Satz 1 werden die Wörter „Anlagen 2q und 2r“ durch die Wörter „Anlagen 2r und 2s“ ersetzt.
bb)
In Satz 2 werden vor dem Wort „Schüler“ die Wörter „Schülerinnen und“ eingefügt.
3.
In Ziffer VII Nummer 2 Satz 1 und 3 werden jeweils vor dem Wort „Schüler“ die Wörter „Schülerinnen und“ eingefügt.
4.
In Ziffer XI Nummer 1 Satz 6 werden nach dem Wort „entscheidet“ die Wörter „die Schulleiterin oder“ eingefügt.
5.
Die Anlagen 1a, 1b, 1c, 1e und 2a erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung.
6.
In der Anlage 2b werden in den Fußnoten c und e jeweils vor dem Wort „Schüler“ die Wörter „Schülerinnen und“ eingefügt.
7.
In den Anlagen 2c und 2d werden jeweils in der Überschrift und der Fußnote d vor dem Wort „Schüler“ die Wörter „Schülerinnen und“ eingefügt.
8.
Die Anlage 2e erhält die aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung.
9.
In den Anlagen 2g und 2h werden jeweils in der Überschrift vor dem Wort „Schüler“ die Wörter „Schülerinnen und“ eingefügt.
10.
Die Anlage 2i wird wie folgt geändert:
a)
In der Überschrift werden vor dem Wort „Schüler“ die Wörter „Schülerinnen und“ eingefügt.
b)
In der Tabelle werden in der Zeile Gesamtstundenzahl nach den Wörtern „Gesamtstundenzahl für“ die Wörter „die einzelne Schülerin oder“ eingefügt.
11.
Die Anlage 2j erhält die aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung.
12.
In der Anlage 2m werden in der Fußnote g vor dem Wort „Schüler“ die Wörter „Schülerinnen und“ eingefügt.
13.
Nach Anlage 2m wird die Anlage 2n aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift eingefügt.
14.
Die bisherige Anlage 2n wird die Anlage 2o und in den Fußnoten a und d werden jeweils vor dem Wort „Schüler“ die Wörter „Schülerinnen und“ eingefügt.
15.
Die bisherige Anlage 2o wird durch die Anlage 2p aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersetzt.
16.
Die bisherige Anlage 2p wird die Anlage 2q.
17.
Die bisherige Anlage 2q wird durch die Anlage 2r aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersetzt.
18.
Die bisherige Anlage 2r wird die Anlage 2s.
19.
In der Anlage 3c werden in der Fußnote c vor dem Wort „Schulleiter“ die Wörter „Schulleiterin oder“ eingefügt.
20.
In der Anlage 3d werden in der Fußnote b vor dem Wort „Tanzpädagogen“ die Wörter „Tanzpädagoginnen und“ eingefügt.
21.
In der Anlage 4b werden in der Fußnote g Satz 2 vor dem Wort „Schülern“ die Wörter „Schülerinnen und“ eingefügt.
22.
In den Anlagen 4a, 4c und 4d werden jeweils in der Fußnote f Satz 2 vor dem Wort „Schülern“ die Wörter „Schülerinnen und“ eingefügt.
23.
In der Anlage 5 Fußnote c Satz 2 werden die Wörter „Der Schulleiter“ durch die Wörter „Die Schulleiterin oder der Schulleiter“ ersetzt.
24.
In der Anlage 6a werden in den Fußnoten a und c jeweils vor dem Wort „Schüler“ die Wörter „Schülerinnen und“ eingefügt.
25.
In der Anlage 6b werden in den Fußnoten b und d jeweils vor dem Wort „Schüler“ die Wörter „Schülerinnen und“ eingefügt.
26.
Die Anlage 7 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2024 in Kraft.

Dresden, den 15. April 2024

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

Anhang
zu Ziffer I Nummern 5, 8, 11, 13, 15, 17 und 26

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2024 Nr. 4, S. 48
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. September 2024