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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

FRL zu Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte aus MOE und DEL

Vollzitat: FRL zu Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte aus MOE und DEL vom 6. Dezember 2001 (SächsABl. 2002 S. 3)

Förderrichtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Förderrichtlinie über die Durchführung
von Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte aus mittel- und
osteuropäischen Staaten sowie aus dynamischen Entwicklungsländern
(FRL zu Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte aus MOE und DEL)
vom 9. Juli 1999 (SächsABl. S. 631)

Vom 6. Dezember 2001

I.

Die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte aus mittel- und osteuropäischen Staaten sowie aus dynamischen Entwicklungsländern (FRL zu Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte aus MOE und DEL) vom 9. Juli 1999 (SächsABl. S. 631) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1.1 wird die Angabe „Vorläufige Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Vorläufige Sächsische Haushaltsordnung – SäHO) vom 19. Dezember 1990 (SächsGVBl. S. 21) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Ersten Gesetzes zur Euro-bedingten Änderung des sächsischen Landesrechtes vom 19. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 505)“ durch die Angabe „Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung – SäHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 154)“ ersetzt.
2.
In Nummer 5.2 wird die Angabe „100 000 DM“ durch die Angabe „50 000 EUR“ ersetzt.
3.
Nummer 7 wird wie folgt geändert:
 
a)
Nummer 7.1 erhält folgende Fassung: „Die Anträge auf Zuwendungen nach dieser Förderrichtlinie beziehungsweise die Projektanzeigen sind in der Regel bis zum Ende des 3. Quartals des Vorjahres für das Folgejahr bei der CDG Sachsen einzureichen. Für Anträge ist das Formular aus der Anlage zu verwenden.“
 
b)
In Nummer 7.3 Buchst. d wird das Wort „Prüfung“ durch das Wort „Vorprüfung“ ersetzt.
 
c)
Nummer 7.4 Satz 1 wird gestrichen.

II.

Diese Förderrichtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.

Dresden, den 6. Dezember 2001

Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2002 Nr. 1, S. 3

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 4. Januar 2002

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2004