Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Familie
zur Verlängerung der Geltungsdauer des Organisationserlasses über die Errichtung einer Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen im Freistaat Sachsen
Vom 21. Dezember 1996
- 1.
- Die Geltungsdauer des Organisationserlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über die Errichtung einer Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen im Freistaat Sachsen> vom 20. Dezember 1991 (SächsABl. 1992 S. 6) wird bis zu Ablauf des 31. Dezember 2001 verlängert.
- 2.
- Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 1997 in Kraft. Die tritt mit dem Tages des Inkrafttretens einer Rechtsvorschrift, die Errichtung, Sitz und Aufgaben einer Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen im Freistaat Sachen regelt, außer Kraft.
Dresden, den 21. Dezember 1996
Der. Staatsminister
für Soziales, Gesundheit und Familie
Dr. Hans Geisler