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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung - Ausgabe 1996

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung - Ausgabe 1996 vom 5. Februar 1997 (SächsABl. S. 248)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über Richtlinien für die Anlage von Straßen,
Teil Landschaftspflege,
Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung (RAS-LP1),
– Ausgabe 1996 –

Vom 5. Februar 1997

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 26/1996 vom 10. Dezember 1996 hat das Bundesministerium für Verkehr die Einführung der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung (RAS-LP1), – Ausgabe 1996 – bekanntgegeben und im Verkehrsblatt 1997, Heft 1, Seite 23, veröffentlicht.

Die in den Richtlinien enthaltenen Regelungen für die landschaftspflegerische Begleitplanung, zur Vermeidung und zur Minimierung der Beeinträchtigungen und der zur Kompensation verbleibender unvermeidbarer Beeinträchtigungen erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind im Zuge der Bundesfern- und Staatsstraßenbaumaßnahmen anzuwenden.

Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Die RAS-LP1 können beim FGSV-Verlag, Postfach 501362, 50973 Köln, bezogen werden.

Dresden, den 5. Februar 1997

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Rohde
Ministerialdirigent

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1997 Nr. 9, S. 248

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 28. Februar 1997

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2002