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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Verlängerung von Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Jahres 1997

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Verlängerung von Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Jahres 1997 vom 26. November 1997 (SächsABl. S. 1264)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Verlängerung der Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Jahres 1997
(SMWA-VerlängerungsVwV 1997)

Vom 26. November 1997

1.
Die Geltungsdauer der nachfolgend aufgeführten allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit wird gemäß § 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 des Sächsischen Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften (Sächsisches Verwaltungsvorschriftengesetz – SächsVwVorG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 934) bis zum 31. Dezember 2002 verlängert.
1.1
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Errichtung von fünf Gewerbeaufsichtsämtern und zwei Außenstellen und einem Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vom 11. Mai 1992 (SächsABl. S. 504)
1.2
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zum Vollzug der Preisangabenverordnung (PangV) vom 14. März 1985 (BGBl. I S. 580) vom 3. Juli 1992 (Sächs. ABl. S. 972)
1.3
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit – Abteilung Straßenbau – Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau – RE 1985 – Anweisung zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen – AKS1985 – Az.: 73-3942.1/Sch – vom 6. Juli 1992 (Sächs.Abl. S. 1058)
1.4
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und –inhabern (Eignungsberichtlinien) vom 21. September 1992 (Sächs.ABl. S. 1490)
2.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

Dresden, den 26. November 1997

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Wolfgang Zeller
Staatssekretär für Arbeit und Verkehr

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1997 Nr. 52, S. 1264

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. Dezember 1997

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2002