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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Hinweis des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für Abschluß Schulschwimmen im Grundschulbereich

Vollzitat: Hinweis des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für Abschluß Schulschwimmen im Grundschulbereich vom 25. November 1994 (MBl. SMK S. 575)

Hinweis
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
für den Abschluß Schulschwimmen im Grunschulbereich

Nach Abschluß des Schulschwimmens im Grundschulbereich ist auf dem Schulbericht oder Zeugnis zu vermerken:

(Vorname:)_____________ erfüllte die Bedingungen für das „Zeugnis für Frühschwimmer“

(Vorname:)_____________ erfüllte die Bedingungen für den „Deutschen Jugendschwimmpaß“ in Bronze, Silber oder Gold.

Gorka
Referatsleiter Schulsport

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 1994 Nr. 23, S. 575

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 25. November 1994

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2005